Sachverhalt
Im Ortskern von Weiher besteht ob der dortigen vielfältigen Wohn- und Gewerbesituation ein besonders hoher Parkdruck. Dieser führt dazu, dass die Einzelhandelskundschaft häufig nur weit entfernt parken kann und die florierende Geschäftswelt hierdurch zunehmend einen erheblichen Nachteil verspürt.
Auf Vorschlag eines Gewerbetreibenden und in Abstimmung mit der dortigen Einzelhandelsgeschäftswelt soll deshalb das Parken in einem begrenzten Abschnitt der Hauptstraße wie in der Anlage gezeigt reglementiert werden.
Die vorgeschlagene Beschilderung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr versuchsweise aufgestellt werden. Nach diesem Zeitraum ist ein Resümee zu ziehen und daraus ggf. ein weiteres Vorgehen abzuleiten.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung
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Beschilderungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zur Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen im Ortskern Weiher vor den Anwesen Hauptstraße 79 bis 81 sowie gegenüberliegend vor den Anwesen 100 bis 104 zu. Die Parkdauer wird auf maximal zwei Stunden festgesetzt und gilt für den Zeitraum Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie an Samstagen von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Haushaltsvermerk
Die Kosten für diese Beschilderungsmaßnahme betragen rund 900 € und sollen über den Ansatz „Verkehrszeichen und Einrichtungen“, HHst. 1.6300.607200 finanziert werden.