- Verwendung der Erbschaft
- Verwendung von Mieterträgen/Zuführung zum Stiftungsvermögen 2016
- Feststellung des Stiftungsvermögens zum 31.12.2015 und 31.12.2016
- Neufassung der Satzung
Sachverhalt
1.
Verwendung
der Erbschaft
Die Elisabeth-Veith-Stiftung
wurde im Juli 2015 mit einer Erbschaft bedacht.
Der Gemeinderat hat der Annahme der Erbschaft in seiner Sitzung 21.07.2015 bereits zugestimmt.
Die Erbschaft beläuft sich auf insgesamt 275.210,14 €
Davon entfallen auf
Ø Geldvermögen/Wertgegenstände 130.210,14 €
Ø Grundvermögen (Wohngebäude) 145.000,00 €
Verwendung der Erbmasse wie folgt:
Ø Zustiftung
Geldvermögen 114.500,00
€
Ø Zustiftung Grundvermögen 147.744,68 €
Ø Aufwendungen durch Annahme der Erbschaft:
2015 9.670,67 €
2016 3.294,75 €
Rundung 0,04 €
ergibt wieder 275.210,14
€
Die Zustiftung in Höhe von 114.500 € (Geldvermögen) soll einschl. des bisherigen Stiftungsvermögens in Höhe von 7.500 € ertragbringend angelegt werden.
Das Wohngebäude (Grundvermögen) soll zu Wohnzwecken vermietet werden.
2.
Verwendung
von Mieterträgen - zweckgebundene Rücklage / Zuführung
zum Stiftungsvermögen 2016
a)
Verwendung
der Mieterträge ab 2017
Die Mieterträge fließen der
Stiftung zu und sollen grundsätzlich – so der Grundgedanke des Stiftungswesens
– für Aufgaben der Stiftung verwendet werden.
Naturgemäß unterliegen Wohngebäude im Laufe der Jahre einer gewissen Abnutzung, die üblicherweise in Form von Abschreibungen unmittelbare Auswirkungen auf den Restwert einer Immobilie haben.
Das Stiftungswesen kennt keine Abschreibungen, da das Stiftungsvermögen in seinem Wert zu erhalten ist. Infolge dessen bleibt das Wohngebäude über Jahre hinweg mit einem unverändert hohen Restbuchwert in der Bilanz der Elisabeth-Veith-Stiftung stehen, obwohl das Wohngebäude tatsächlich einem Werteverzehr unterliegt.
Mit den Mieterträgen soll deshalb ab 2017 wie folgt verfahren werden:
Ø 1/3 der Mieterträge soll für die Aufgaben der Stiftung verwendet
werden.
Ø 2/3 der Mieterträge sind im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. Diese Rücklage kann dann in künftigen Jahren für wertverbessende, werterhaltende Maßnahmen am Wohngebäude verwendet werden.
b)
Zuführung
zum Stiftungsvermögen 2016
Zur Nutzbarmachung des Wohngebäudes der Elisabeth-Veith-Stiftung zu Wohnzwecken mussten im Jahr 2016 insgesamt 24.187,67 € aus Mitteln der Elisabeth-Veith-Stiftung aufgewendet werden. Die dem Aufwand zugrundeliegenden Arbeiten erhöhen den Wert der Immobilie zum 31.12.2016 von 147.744,68 € um 24.187,67 € auf 171.932,35 €.
Die Zuführung zum Stiftungsvermögen bedarf der Zustimmung des Gemeinderats.
3.
Feststellung
des Stiftungsvermögen zum 31.12.2015
Aus der als Anlage 1 beigefügten Jahresrechnung und Vermögensübersicht 2015 einschl. Bericht zur Jahresrechnung/Vermögensübersicht 2015, ergeben sich folgende Beträge:
Einnahmen
2015 145.115,54
€
Ausgaben
2015 144.090,15
€
Jahresüberschuss 1.025,39
€
===========================================================
zzgl. Verwaltungskostenbeitrag 13.424,19 €
(bleibt bei Ermittlung des
Jahresüberschusses unberücksichtigt)
_____________________________________________________________
Bereinigter Jahresüberschuss 2015 14.449,58
€
===========================================================
Übertrag ins Jahr 2016 163.883,92
€
· davon
Mittelvortrag aus 2014 34.934,34
€
· davon Jahresüberschuss 2015 14.449,58 €
· davon Zustiftung 2015 114.500,00 €
Vermögensgegenstände (Aktiva) 355.980,68
€
· davon
Sachanlagen 228.350,89
€
· davon Bankguthaben 127.629,79 €
Eigenkapital und Schulden (Passiva) 355.980,68
€
· davon
Eigenkapital/Zustiftungen 350.350,89
€
· davon Verbindlichkeiten 5.629,79 €
Die Zustiftung setzt sich wie folgt
zusammen:
· Geldvermögen 122.000,00
€
· 10 landwirtschaftliche Grundstücke 80.606,21 €
· 1 Wohngebäude 147.744,68 €
4.
Feststellung
des Stiftungsvermögen zum 31.12.2016
Aus der als Anlage 2 beigefügten Jahresrechnung und Vermögensübersicht 2016 einschl. Bericht zur Jahresrechnung/Vermögensübersicht 2016, ergeben sich folgende Beträge:
Einnahmen
2016 13.804,65
€
Ausgaben
2016 51.303,36
€
Jahresfehlbetrag 37.498,71
€
===========================================================
zzgl. Verwaltungskostenbeitrag 17.210,52 €
(bleibt bei Ermittlung des
Jahresüberschusses unberücksichtigt)
_____________________________________________________________
Bereinigter Jahresüberschuss/-fehlbetrag
2016 - 20.288,19 €
===========================================================
Übertrag ins Jahr 2017 143.595,73
€
· davon
Mittelvortrag aus 2015 163.883,92
€
· davon Jahresfehlbetrag 2016 - 20.288,19 €
· davon Zustiftung 2016 0,00 €
Vermögensgegenstände (Aktiva) 376.929,88
€
· davon
Sachanlagen 252.538,56
€
· davon Bankguthaben 124.391,32 €
Eigenkapital und Schulden (Passiva) 376.929,88
€
· davon
Eigenkapital/Zustiftungen 374.538,56
€
· davon Verbindlichkeiten 2.391,32 €
Die Zustiftung setzt sich wie folgt
zusammen:
· Geldvermögen 122.000,00
€
· 10 landwirtschaftliche Grundstücke 80.606,21 €
· 1 Wohngebäude 171.932,35 €
5.
Neufassung
der Satzung der Elisabeth-Veith-Stiftung in Ubstadt-Weiher
Die derzeit gültige Satzung der Elisabeth-Veith-Stiftung datiert auf den 17.12.1991. Sie wurde letztmals geändert zum 01.11.2004.
Die Stiftungssatzung bedarf aus mehreren Gründen einer kompletten Neufassung.
Als wesentliche Gründe dafür sind zu nennen:
Ø Anpassung
des Stiftungsvermögens in Folge der
Annahme der Erbschaft
und damit verbunden einer Anpassung des Stiftungsvermögens
Ø Die
Satzung beinhaltet eine Regelung zur Vermögensbindung, die nicht
mehr den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht. Es ist insbesondere erforderlich, dass in der Satzung der Zweck geregelt wird, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden soll.
In Abstimmung mit der Stiftungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe und der Rechtsaufsicht (Landratsamt Karlsruhe) wurde eine neue Satzung entworfen. Da für die Erteilung von Spendenbescheinigungen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Satzung durch das Finanzamt eine unabdingbare Voraussetzung ist, wurde der Satzungstext bereits dem Finanzamt Bruchsal zur Prüfung vorgelegt. Danach entspricht die geplante Neufassung laut Mitteilung des Finanzamts vom 03.04.2017 diesem Erfordernis.
Die als Anlage 3 beigefügte Satzung entspricht
im Wesentlichen den bisherigen Satzungsregelungen.
Wesentliche Inhalte der Satzung sind:
· Name: Elisabeth-Veith-Stiftung
· Sitz: Ubstadt-Weiher
· Geschäftsjahr: Kalenderjahr
· Stiftungszweck: Soziale Unterstützung von Jugendlichen sowie
die Unterstützung Hilfsbedürftiger in der Gemeinde Ubstadt-Weiher
· Stiftungsvermögen: (wie oben dargestellt)
· Organe: Die Zuständigkeiten Gemeinderat/ Bürgermeis-
ter entsprechen den Zuständigkeiten, die sich aus der Gemeindeordnung bzw. der Hauptsatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher in ihrer jeweiligen Fassung ergeben.
· Aufhebung u.a.: Bei Zweckänderung/Zusammenlegung oder
Aufhebung der Stiftung muss auch bei der künftigen Verwendung des Vermögens eine unmittelbare und ausschließliche Verwendung für gemeinnützige Zwecke erfolgen.
Ø
Anmerkung
Die Stiftungssatzung muss nach Beschlussfassung im Gemeinderat von der Rechtsaufsicht genehmigt werden. Erst danach kann die neue Satzung bekanntgemacht werden und in Kraft treten.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung
entfällt
Anl. 1: Jahresrechnung und Vermögensübersicht 2015 einschl. Bericht
Anl. 2: Jahresrechnung und Vermögensübersicht 2016 einschl. Bericht
Anl. 3: Änderungssatzung
Beschlussvorschlag
1. Die Erbschaft vom Juli 2015 (Annahme der Erbschaft durch den Gemeinderat
in der Sitzung am 21.07.2015), wird wie folgt verwendet:
- Zustiftung
Geldvermögen 114.500,00
€
- Zustiftung Grundvermögen 147.744,68 €
- Bestreitung von Aufwendungen im Rahmen der Annahme der
Erbschaft/Rundung 12.965,46 €
Erbschaft insgesamt 275.210,14
€
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2. Das Wohngebäude der Elisabeth-Veith-Stiftung soll ertragbringend
vermietet werden.
a) Verwendung der Mieterträge ab 2017
Die Mieterträge sind ab 2017 wie folgt zu verwenden:
Ø 1/3 der
Mieterträge für die Erfüllung der Aufgaben der Elisabeth-Veith-
Stiftung
Ø 2/3 der Mieterträge fließen einer zweckgebundenen Rücklage für
werterhaltende, wertverbessende Maßnahmen am Wohngebäude zu.
b)
Zuführung
zum Stiftungsvermögen 2016
Aus den Mitteln der Elisabeth-Veith-Stiftung werden 24.187,67 € dem Stiftungsvermögen (Wertsteigerung Wohngebäude) zugeführt.
3. Der Gemeinderat stellt das als Anlage 1 beigefügte Stiftungsvermögen zum
31.12.2015 wie folgt fest:
Ø „bereinigter“
Jahresüberschuss 14.449,58 €
Ø Vermögensgegenstände (Aktiva) 355.980,68 €
Ø Eigenkapital und Schulden (Passiva) 355.980,68 €
Ø Übertrag ins Stiftungsjahr 2016 163.883,92 €
Ø Zustiftungen/Stiftungsvermögen, 350.350,89 €
· davon Geldvermögen 122.000,00 €
· davon Grundvermögen 228.350,89 €
4. Der Gemeinderat stellt das als Anlage 2 beigefügte Stiftungsvermögen zum
31.12.2016 wie folgt fest
Ø „bereinigter“
Jahresüberschuss/-fehlbetrag - 20.288,19 €
Ø Vermögensgegenstände (Aktiva) 376.929,88 €
Ø Eigenkapital und Schulden (Passiva) 376.929,88 €
Ø Mittelvortrag 143.595,73 €
Ø Zustiftungen/Stiftungsvermögen, 374.538,56 €
· davon Geldvermögen 122.000,00 €
· davon Grundvermögen 252.538,56 €
5. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Neufassung der
Satzung der Elisabeth-Veith-Stiftung.
Haushaltsvermerk
Für die Einnahmen und Ausgaben der Elisabeth-Veith-Stiftung ist im Kameralhaushalt der Gemeinde Ubstadt-Weiher ein eigener Unterabschnitt (8910) eingerichtet. Dort werden alle Einnahmen und Ausgaben der Stiftung verbucht. Dort wird auch der Stiftungsstand zum Jahresende ins neue Haushaltsjahr / Geschäftsjahr übertragen.
Die Einnahmen und Ausgaben der Elisabeth-Veith-Stiftung haben keine unmittelbare Auswirkung auf die Finanzen der Gemeinde Ubstadt-Weiher, da die Mittel zweckgebunden sind und daher in vollem Umfang bei der Elisabeth-Veith-Stiftung verbleiben müssen.
Die Erfüllung der Aufgaben der Elisabeth-Veith-Stiftung muss aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen (Spenden) erfolgen.