Betreff
Umsetzung der Eigenkontrollverordnung: Kanalsanierungen
Hier: Auftragsvergabe zur offenen Kanalsanierung am Kreisel an der B3 in Ubstadt
Vorlage
VÖ/048/2023
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.01.2023 der Ausschreibung der Kanalsanierungsarbeiten in offener Bauweise für das Jahr 2023 auf Grundlage der Eigenkontrollverordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg zugestimmt.


Kanalsanierungen in offener Bauweise
Sanierungsabschnitt B3:
Der Kanalsanierungsabschnitt in offener Bauweise am Kreisel der B3 in Ubstadt muss in zeitlicher Abstimmung mit dem Regierungspräsidium erfolgen, da zwischen Bruchsal und Ubstadt die Fahrbahndecke erneuert wird. Die Beauftragung für die erforderlichen Tiefbauarbeiten des betroffenen Haltungsabschnittes am B3 Kreisel muss daher schon vor Beginn der geplanten Gesamtbaumaßnahme (Fahrbahndecke/Kanalbau) erfolgen.
Mit Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2023 wurde einer öffentlichen Ausschreibung zugestimmt. Die Submission fand am 21.03.2023 im Ingenieurbüro statt, sowie die Prüfung und Auswertung der Angebote.

Für die Tiefbauarbeiten zum Sanierungsabschnitt B3 haben insgesamt 8 Firmen Angebotsunterlagen angefordert, davon haben drei Firmen ein Angebot abgegeben.

 

Prüfergebnis:

1.    Fa. Carsten Grimmig GmbH, Heidelberg

122.567,20 €

2.    Bieter

148.609,28 €

3.    Bieter

152.087,80 €

 

 

Wertung:

Die Kostenberechnung des bepreisten Leistungsverzeichnisses lag bei brutto ca. 98.886,03 €. Durch das schlechte Ausschreibungsergebnis sind somit Mehraufwendungen in Höhe von ca. 23.681,17 € erforderlich. Auf Nachfrage beim Ingenieurbüro lag dies an dem restriktiven Zeitfenster und den kurzen Ausführungsfristen, die für die Umsetzung der Baumaßnahme zwingend erforderlich sind. Unter Berücksichtigung aller wertbaren Nachlässe hat die Firma Carsten Grimmig GmbH aus Heidelberg das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Firma Carsten Grimmig GmbH erfüllt alle Anforderungen und Prüfzertifikate für eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

Daher wird vorgeschlagen den Auftrag zur Kanalsanierung in offener Bauweise an die Firma Carsten Grimmig GmbH aus Heidelberg zu erteilen.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung dient dazu einen ordnungsgemäßen Kanalbetrieb zu gewährleisten. Grundwasser und Boden werden nach der Sanierung nachhaltig geschützt. Des Weiteren wird die Kläranlage dadurch von eintretendem Fremdwasser geschützt bzw. entlastet.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe der Kanalsanierungsarbeiten in offener Bauweise gemäß Eigenkontrollverordnung in Höhe von ca. 122.567,20 € an die Carsten Grimmig GmbH aus Heidelberg zu.

 

Haushaltsvermerk

Haushaltsansatz 2023                                                                                                  230.000,00 €

Abzgl. bereits erteilter Aufträge (Ingenieurhonorar)                     ca.            35.750,00 €

Abzgl. schon vergebene Aufträge                                                          ca.              5.000,00 €

Abzgl. Auftragserteilung Fa. Carsten Grimmig GmbH                    ca.          122.567,20

Zwischensumme/ Restmittel                                                                  ca.            66.682,80 €


Die Beauftragung der Firma Carsten Grimmig GmbH aus Heidelberg ist somit finanziert.

 

Für den restlichen geplanten Sanierungsumfang zur EKVO 2023 stehen somit Restmittel in Höhe von 66.682,80 € zur Verfügung.


Anmerkung:
Für die Umsetzung des Beschlusses zum Sanierungsumfang aus der Gemeinderatsitzung am 24.01.2023 ist somit eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 23.681,17 € erforderlich. Vorausgesetzt, dass die noch ausstehenden Submissionen der Kostenberechnung des Ingenieurbüros entsprechen. Je nach Submissionsergebnis können hier im günstigsten Fall Einsparungen erfolgen, oder im ungünstigeren Fall müssen weitere Preissteigerungen finanziert werden. Eine Finanzierung von ggf. anfallenden Mehrkosten kann über den Ansatz der geplanten PV-Anlagen auf der Kläranlage des Eigenbetriebes Abwasser (EbA) erfolgen. Aktuell ist davon auszugehen, dass der Bau der PV-Anlage auf der Kläranlage nicht aus Mitteln des Eigenbetriebes Abwasser finanziert wird. Dadurch werden Mittel in Höhe von 702.000,00 € voraussichtlich nicht benötigt. Welche Mittel hier ggf. erforderlich sein werden, wird sich auf der Sitzung des Gemeinderates im Mai zeigen, wenn alle Ergebnisse vorliegen.