Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2023; Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für den Gemeindehaushalt sowie Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Pflegeheim", "Hardtsee", "Abwasserbeseitigung" und "Wasserwerk"
Vorlage
VÖ/011/2023
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

1.  In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 wurde der Entwurf des

Haushaltsplans 2023 eingebracht. Bürgermeister Tony Löffler hielt seine Haushaltsrede, die den Gemeinderäten übergeben wurde.

Am 15.12.2022 fand ein Bürgergespräch zum Thema Haushalt statt, welches von zwei Bürger/innen aus Ubstadt-Weiher besucht wurde.

 Die Grundzüge des Haushaltsplans für das Jahr 2023 wurden im Rahmen einer Klausurtagung am 29.11.2022 ausführlich vorgestellt und diskutiert. Das Protokoll der Sitzung wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 bekanntgegeben.

Der Entwurf des Haushalts 2023 für den Kernhaushalt und auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung liegen dem Gemeinderat bereits vor.

Die Haushaltssatzung 2023, die Feststellungsbeschlüsse 2023 für die Eigenbetriebe und weitere Anlagen zum Haushalt 2023 sind der Vorlage beigefügt.


 

2.  Haushaltserlass für 2023/Oktober-Steuerschätzung 2022 / sonstige

     Änderungen

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs lag der Haushaltserlass für das Jahr 2023 bereits vor. Die Ergebnisse der Oktoberschätzung 2022 lagen ebenfalls bereits vor. Regionalisierte Daten daraus standen jedoch nur für den Einkommensteueranteil und für den Umsatzsteueranteil zur Verfügung. Auf dieser Basis wurden die Planansätze für den Haushaltsplan 2023 ermittelt.

Beim Grundkopfbetrag (maßgeblich für die Höhe der Schlüsselzuweisungen der Gemeinde) gab es für die Folgejahre noch keine Aussagen. Die prozentuale Steigerung wurde analog der im Haushaltserlass angegebenen Steigerungsraten für den Einkommensteueranteil ermittelt.

 

Regionalisierte Daten für die Schlüsselzuweisungen und den Familienleistungsausgleich wurden erst nach Erstellung des Planentwurfs bekanntgegeben. Sie konnten daher nicht mehr in den Planansätzen berücksichtigt werden.

 

Folgende Änderungen würden sich daraus ergeben:

 

Ø Kommunale Investitionspauschale (KIP)               110 €/Einwohner   (+    3,00 €/EW)

Ø Grundkopfbetrag – Bedarfsmesszahl A    1.547 €/Einwohner   (+    5,00 €/EW)

Ø Grundkopfbetrag – Bedarfsmesszahl B     77,40 €/ Einwohner (+    0,30 €/EW)

Ø Familienleistungsausgleich                       599,5 Mio. Euro        (-   11,6 Mio. €)

 

Die Ergebnisverbesserung für den Gemeindehaushalt Ubstadt-Weiher daraus würde sich im Jahr 2023 auf rund 100.000 € belaufen (Schlüsselzuweisungen + 116.222 € / Familienleistungsausgleich – 16.632 €).

 

Schließlich wurde darüber diskutiert, dass die Gebäudesituation des Feuerwehrhauses Weiher wohl unzureichend sei. Im Rahmen der Aufstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans wird Handlungsbedarf erwartet. In der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2024 und 2025 sollen daher Planungsraten in Höhe von jeweils 10.000 € bereitgestellt werden.

 

3.  Neues kommunales Haushalts- u. Rechnungswesen (NKHR) ab 01.01.2019

Für das Jahr 2019 wurde in Ubstadt-Weiher erstmals ein Haushalt nach den Grundzügen des NKHR aufgestellt.

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 22.11.2022 festgestellt. Die Jahresabschlüsse 2019 und 2021 konnten bislang noch nicht fertiggestellt werden, u.a. weil die Eröffnungsbilanz als Voraussetzung dafür bislang fehlte. Die im Haushaltsplan dargestellten Rechnungsergebnisse des Jahres 2021 sind insofern noch nicht abschließend. Die Erstellung der ersten Jahresabschlüsse soll im ersten Halbjahr 2023 erfolgen.

 

Der Aufbau des Haushalts ist zur besseren Übersicht nochmals als Anlage beigefügt (vgl. Anlage 1).

 

Ø Teilhaushalt 1:  Innere Verwaltung

Ø Teilhaushalt 2:  Dienstleistungen und Infrastruktur

Ø Teilhaushalt 3:  Allgemeine Finanzwirtschaft


 

Rücklage/Liquiditätsberechnung

Die Liquiditätsberechnung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Der „Anfangsstand“ differiert zu den Werten der Klausurtagung.

Ursächlich dafür ist der Umstand, dass die Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 noch nicht aufgestellt und festgestellt werden konnten. Die aktuelle Berechnung basiert auf dem Kassenbestand zum31.12.2022.

 

Details sind der Anlage „voraussichtliche Entwicklung der Liquidität“ zu entnehmen.

 

4.  Eckdaten des Kernhaushalts 2023

 

Ø Ergebnishaushalt                                                                             33.820.000 €

Ø Defizit (nach Erwirtschaftung der Abschreibungen)                    1.065.000 €

Ø Darlehensermächtigung 2023                                                         1.350.000 €

Ø Verpflichtungsermächtigungen 2023                                             4.481.000 €

Ø Reduzierung des Finanzierungsmittelbestands zum

      Jahresende                                                                                                                                                   0 €

 

5.  Übertragbarkeit

 

§ 21 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung

Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.

 

Danach wird es weiter möglich, nichtverbrauchte Mittel für Investitionen in ein Folgejahr zu übertragen.

 

§ 21 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung

Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz

oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben bis längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.

 

Folgende Aufwendungen werden für übertragbar erklärt:

(2023 erstmals aufgenommene Bereiche sind fett markiert)

 

 

Ø    Feuerwehretat

Ø    Katastrophenschutz

Ø    Schuletat

Ø    Gebäudeunterhaltung

Ø    Gebäudewartung

Ø    Gebäude-Brandschutz

Ø    Gebäudemanagement

Ø    Bauleitplanung

Ø    Umlegungen

Ø    Unterhaltung von Straßen und Feldwegen

Ø    Sonderetats (Sanierungen/Beschaffungen/sonstiges unbewegliches

Vermögen)

 


 

6.  Anlagen

 

Anlage  I: Haushaltsgliederung NKHR 2023

 

Anlage II: Kernhaushalt

-     Haushaltssatzung

-     Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

-     Stellenplan

-     Verpflichtungsermächtigungen

-     Voraussichtlicher Stand der Rücklagen

-     Voraussichtlicher Stand der Rückstellungen

-     Schuldenstandsübersicht

-     Kennzahlen „finanzielle Leistungsfähigkeit“

 

Anlage III: Eigenbetrieb Pflegeheim

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

- Erfolgsplan

                       - Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan

                       - Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

                - Schuldenstandsübersicht

                - Verpflichtungsermächtigungen

 

Anlage IV: Eigenbetrieb Freizeitzentrum Hardtsee

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

- Erfolgsplan

                       - Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan

- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

                - Stellenübersicht

                - Schuldenstandsübersicht

                - Verpflichtungsermächtigungen

 

Anlage V: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

- Erfolgsplan

                       - Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan

- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

                - Stellenübersicht

                - Schuldenstandsübersicht

                - Verpflichtungsermächtigungen

 

Anlage VI: Eigenbetrieb Wasserversorgung

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

                       - Erfolgsplan

                       - Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan

- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

-       Haushaltsgliederung NKHR 2023

-       Haushaltssatzung Kernhaushalt 2023

-       Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB Pflegeheim

-       Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB Hardtsee

-       Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB Abwasserbeseitigung

-       Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB Wasserwerk

Ø  jeweils einschließlich weiterer Anlagen

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den in der Sitzung am 13.12.2022 eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich der Haushaltssatzung 2023 für den Gemeindehaushalt und die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2023, jeweils einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026.

Die Haushaltssatzung/Feststellungsbeschlüsse 2023 sowie weitere Anlagen zum Haushaltsplan bzw. zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Haushaltsvermerk

entfällt