Sachverhalt
1. In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022
wurde der Entwurf des
Haushaltsplans
2023 eingebracht. Bürgermeister Tony Löffler hielt seine Haushaltsrede, die den
Gemeinderäten übergeben wurde.
Am
15.12.2022 fand ein Bürgergespräch zum Thema Haushalt statt, welches von zwei
Bürger/innen aus Ubstadt-Weiher besucht wurde.
Die
Grundzüge des Haushaltsplans für das Jahr 2023 wurden im Rahmen einer
Klausurtagung am 29.11.2022 ausführlich vorgestellt und diskutiert. Das
Protokoll der Sitzung wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022
bekanntgegeben.
Der Entwurf des Haushalts 2023 für den Kernhaushalt und auch die
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 einschließlich der
mittelfristigen Finanzplanung liegen dem Gemeinderat bereits vor.
Die Haushaltssatzung 2023, die Feststellungsbeschlüsse 2023 für die
Eigenbetriebe und weitere Anlagen zum Haushalt 2023 sind der Vorlage beigefügt.
2. Haushaltserlass
für 2023/Oktober-Steuerschätzung 2022 / sonstige
Änderungen
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs lag der Haushaltserlass für das Jahr 2023 bereits vor.
Die Ergebnisse der Oktoberschätzung 2022 lagen ebenfalls bereits vor.
Regionalisierte Daten daraus standen jedoch nur für den Einkommensteueranteil
und für den Umsatzsteueranteil zur Verfügung. Auf dieser Basis wurden die
Planansätze für den Haushaltsplan 2023 ermittelt.
Beim Grundkopfbetrag (maßgeblich für die
Höhe der Schlüsselzuweisungen der Gemeinde) gab es für die Folgejahre noch
keine Aussagen. Die prozentuale Steigerung wurde analog der im Haushaltserlass
angegebenen Steigerungsraten für den Einkommensteueranteil ermittelt.
Regionalisierte Daten für die
Schlüsselzuweisungen und den Familienleistungsausgleich wurden erst nach
Erstellung des Planentwurfs bekanntgegeben. Sie konnten daher nicht mehr in den
Planansätzen berücksichtigt werden.
Folgende
Änderungen würden sich daraus ergeben:
Ø Kommunale Investitionspauschale (KIP) 110 €/Einwohner (+
3,00 €/EW)
Ø Grundkopfbetrag – Bedarfsmesszahl A 1.547 €/Einwohner (+
5,00 €/EW)
Ø Grundkopfbetrag – Bedarfsmesszahl B 77,40 €/ Einwohner (+ 0,30 €/EW)
Ø Familienleistungsausgleich 599,5 Mio. Euro (-
11,6 Mio. €)
Die Ergebnisverbesserung für den
Gemeindehaushalt Ubstadt-Weiher daraus würde sich im Jahr 2023 auf rund 100.000
€ belaufen (Schlüsselzuweisungen + 116.222 € / Familienleistungsausgleich –
16.632 €).
Schließlich wurde darüber diskutiert, dass
die Gebäudesituation des Feuerwehrhauses Weiher wohl unzureichend sei. Im
Rahmen der Aufstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans wird Handlungsbedarf
erwartet. In der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2024 und 2025 sollen
daher Planungsraten in Höhe von jeweils 10.000 € bereitgestellt werden.
3. Neues
kommunales Haushalts- u. Rechnungswesen (NKHR) ab 01.01.2019
Für das Jahr 2019 wurde in Ubstadt-Weiher erstmals ein Haushalt nach den
Grundzügen des NKHR aufgestellt.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung
am 22.11.2022 festgestellt. Die Jahresabschlüsse 2019 und 2021 konnten bislang
noch nicht fertiggestellt werden, u.a. weil die Eröffnungsbilanz als
Voraussetzung dafür bislang fehlte. Die im Haushaltsplan dargestellten
Rechnungsergebnisse des Jahres 2021 sind insofern noch nicht abschließend. Die
Erstellung der ersten Jahresabschlüsse soll im ersten Halbjahr 2023 erfolgen.
Der Aufbau des Haushalts ist zur besseren Übersicht nochmals als Anlage
beigefügt (vgl. Anlage 1).
Ø Teilhaushalt
1: Innere Verwaltung
Ø Teilhaushalt
2: Dienstleistungen und Infrastruktur
Ø Teilhaushalt
3: Allgemeine Finanzwirtschaft
Rücklage/Liquiditätsberechnung
Die Liquiditätsberechnung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Der „Anfangsstand“ differiert zu den Werten der Klausurtagung.
Ursächlich dafür ist der Umstand, dass die Jahresabschlüsse 2019 bis
2021 noch nicht aufgestellt und festgestellt werden konnten. Die aktuelle Berechnung
basiert auf dem Kassenbestand zum31.12.2022.
Details sind der Anlage „voraussichtliche
Entwicklung der Liquidität“ zu entnehmen.
4. Eckdaten
des Kernhaushalts 2023
Ø
Ergebnishaushalt
33.820.000
€
Ø
Defizit
(nach Erwirtschaftung der Abschreibungen) 1.065.000
€
Ø
Darlehensermächtigung
2023 1.350.000
€
Ø
Verpflichtungsermächtigungen
2023 4.481.000
€
Ø
Reduzierung
des Finanzierungsmittelbestands zum
Jahresende 0
€
5. Übertragbarkeit
§ 21 Absatz 1
Gemeindehaushaltsverordnung
Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens
jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der
Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Danach wird es weiter möglich,
nichtverbrauchte Mittel für Investitionen in ein Folgejahr zu übertragen.
§ 21 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung
Ansätze für Aufwendungen und
Auszahlungen eines Budgets können ganz
oder teilweise für übertragbar erklärt
werden. Sie bleiben bis längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar.
Folgende Aufwendungen werden für
übertragbar erklärt:
(2023
erstmals aufgenommene Bereiche sind fett markiert)
Ø
Feuerwehretat
Ø Katastrophenschutz
Ø
Schuletat
Ø
Gebäudeunterhaltung
Ø
Gebäudewartung
Ø
Gebäude-Brandschutz
Ø
Gebäudemanagement
Ø
Bauleitplanung
Ø
Umlegungen
Ø
Unterhaltung
von Straßen und Feldwegen
Ø Sonderetats
(Sanierungen/Beschaffungen/sonstiges unbewegliches
Vermögen)
6. Anlagen
Anlage I: Haushaltsgliederung NKHR 2023
Anlage II:
Kernhaushalt
- Haushaltssatzung
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Stellenplan
- Verpflichtungsermächtigungen
- Voraussichtlicher Stand der Rücklagen
- Voraussichtlicher Stand der Rückstellungen
- Schuldenstandsübersicht
- Kennzahlen „finanzielle Leistungsfähigkeit“
Anlage III: Eigenbetrieb Pflegeheim
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
- Erfolgsplan
- Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Schuldenstandsübersicht
- Verpflichtungsermächtigungen
Anlage IV:
Eigenbetrieb Freizeitzentrum Hardtsee
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
- Erfolgsplan
- Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Stellenübersicht
- Schuldenstandsübersicht
- Verpflichtungsermächtigungen
Anlage V:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
- Erfolgsplan
- Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Stellenübersicht
- Schuldenstandsübersicht
- Verpflichtungsermächtigungen
Anlage VI:
Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
- Erfolgsplan
- Liquiditätsplan einschließlich Finanzierungsplan
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
-
Haushaltsgliederung NKHR 2023
-
Haushaltssatzung Kernhaushalt 2023
-
Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB
Pflegeheim
-
Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB
Hardtsee
-
Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB
Abwasserbeseitigung
-
Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023, EB
Wasserwerk
Ø
jeweils einschließlich weiterer Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den in der Sitzung am 13.12.2022 eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich der Haushaltssatzung 2023 für den Gemeindehaushalt und die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2023, jeweils einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026.
Die Haushaltssatzung/Feststellungsbeschlüsse 2023 sowie weitere Anlagen zum Haushaltsplan bzw. zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Haushaltsvermerk
entfällt