1. Zuschuss zur Beschaffung eines Mähers durch die Alternative Ecke e.V.;
2. Kauf einer Obstwiese zum Zwecke des Naturschutzes
Sachverhalt
Zu Pt. 1. – Zuschuss an die AE zur Anschaffung eines
‚Verleih-Balkenmähers‘:
Die Alternative Ecke e.V. (nachfolgenden ‚AE‘) plant die Anschaffung eines
Balkenmähers incl. eines passenden PKW-Anhängers, welcher zum Verleih an
Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter von Obstwiesen angeboten werden soll.
Hintergrund des Vorhabens ist, dass AE und Stiftungsinitiator die insektenschonende
Mahd auf Streuobstwiesen unterstützen und fördern möchten. Balkenmäher gelten
aufgrund ihrer Funktionsweise als das Mähgerät, mit welchem bei der Flächenmahd
die geringsten Schäden an Insekten und Kleintieren zu verzeichnen sind,
insbesondere im Vergleich zu den weit verbreiteten Mulchmähern. Die Anschaffung
eines Balkenmähers ist jedoch relativ teuer und für Bewirtschafter kleiner
Flächen somit tendenziell unattraktiv. Das Angebot zum Ausleihen eines Mähers,
der im Auftrag der Umweltstiftung gewartet und bei Bedarf repariert werden
würde, eröffnet privaten Wiesenbewirtschaftern die Möglichkeit der
unkomplizierten Nutzung. Das Ausleihen soll auf der Basis einer Spende oder
Schutzgebühr erfolgen können. Die AE wird jeweils vor Beginn der Mähsaison für
Interessenten eine Einweisung in die Bedienung des Mähers anbieten, womit ein
sicheres arbeiten ermöglicht wird. Zu dem Vorhaben fanden bereits intensive
Abstimmungsgespräche zwischen dem Initiator, Vertretern der AE und der
Gemeindeverwaltung statt. Das Projekt wird vom Initiator und überwiegenden
Spender der Umweltstiftung ausdrücklich begrüßt und auch praktisch unterstützt.
Zwischenzeitlich hat der Verein mehrere Mäher-Modelle begutachtet, Angebote
verglichen und sich für die Anschaffung eines robusten Modells entschieden:
Inklusive Zubehör und passendem PKW-Anhänger betragen die Gesamtkosten max. |
17.000 € |
Gemäß Abstimmung mit dem Initiator der Umweltstiftung wird ein Zuschuss aus der Umweltstiftung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten vorgeschlagen à |
8.500 € |
Der verbleibende Eigenanteil wird aus den Vereinsvermögen gedeckt |
8.500 € |
Gemäß § 10 Abs. 2.5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher ist für
Freigiebigkeitsleistungen ab einem Betrag von 1.000,00 € eine Zustimmung des
Gemeinderats erforderlich.
Anmerkung: Für eigene Mäharbeiten unterhält der Verein eigene Mäher, sodass der neu zu beschaffende Mäher tatsächlich nur für den zuvor beschriebenen Zweck Verwendung finden soll.
Zu Pt. 2.: Kauf einer Obstwiese durch die Umweltstiftung:
Ein privater Grundstücksbesitzer hat seine Streuobstwiese im Zeuterner Gewann Neubergel der Umweltstiftung zum Kauf angeboten. Das Grundstück liegt unmittelbar am Waldrand außerhalb jeglicher potentieller Siedlungserweiterung. Sie liegt außerdem direkt am Naturlehr- und Erlebnispfad und könnte diesen perspektivisch bereichern. Dem Eigentümer ist ausdrücklich am Erhalt des Streuobstbestands gelegen. Die Gemeinde hat aus den genannten Gründen für das Grundstück keine Verwendung, und vom jetzigen Eigner wird die Umweltstiftung als künftige Eigentümerin favorisiert. Der verhandelte Quadratmeterpreis von 1,50 €/qm liegt unter dem für dieses Grundstück gültigen Bodenrichtwert (2,50 €/qm). Die Größe des Grundstücks beträgt 1.259 qm, woraus (x 1,50 €/qm) ein Verkaufspreis von 1.888,50 € resultieren würde. Die Wiese würde künftig im Auftrag der Umweltstiftung durch ortsansässige Dienstleister bewirtschaftet werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Beide Vorhaben sind geeignet, einen Beitrag zum Erhalt von Streuobstwiesen in Ubstadt-Weiher als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu leisten.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt einem zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 8.500,00 € aus dem Stiftungsvermögen der Umwelt- und Denkmalstiftung an den Naturschutzverein Alternative Ecke e.V. zu.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Kauf einer Streuobstwiese in Zeutern, Gewann Neubergel, FlStNr. 13165 zum Zwecke des Naturschutzes durch die Umwelt- und Denkmalstiftung zu.
Haushaltsvermerk
Das Stiftungsvermögen der Umweltstiftung beträgt aktuell |
25.931,57 € |
Abzüglich Zuschuss an AE für den Kauf des Balkenmähers (Pt. 1 der Vorlage) |
./. (max.) |
Abzüglich Kaufpreis Streuobstwiese (Pt. 2 der Vorlage) |
./. 1.888,50 € |
Somit verbleibendes Stiftungsvermögen |
15.543,07 € |