4. Quartal 2022 vom 08.12. - 31.12.2022
Sachverhalt
Seit Einführung des § 78 Abs. 4 der GemO darf die Verwaltung eingehende Spenden lediglich entgegennehmen. Über die Annahme der Spenden hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
In der Zeit vom
08.12. bis 31.12.2022 (4. Quartal 2022) sind weitere Spenden eingegangen. Auch
über deren Annahme ist vom Gemeinderat zu entscheiden.
Spendeneingänge
im 4. Quartal 2020 – weitere Eingänge vom 08.12. -
31.12.2022
Verwendungszweck
Betrag
Feuerwehr Weiher 100,00 €
Jugendstiftung 2.500,00 €
Umwelt- und Denkmalstiftung 1.050,00 €
Sportstiftung 1.075,00 €
Sportstiftung u.a. 8.282,21 €
Alter 2000 75,00 €
Kapelle Ubstadt 360,00 €
Elisabeth-Veith-Stiftung 2.245,00
€
S u m m e
15.687,21 €
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Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Spendeneingänge
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.
Haushaltsvermerk
entfällt