- Kernhaushalt der Gemeinde
- Eigenbetriebe der Gemeinde
- Elisabeth-Veith-Stiftung
Sachverhalt
I.
Kernhaushalt der Gemeinde Ubstadt-Weiher
1. Allgemeines/Rechtsgrundlagen der
Bilanzerstellung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ubstadt-Weiher hat in seiner Sitzung am 20.05.2014 beschlossen, sein Haushalts- und Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2019 auf die Kommunale Doppik umzustellen. Nach Art. 13 Abs. 4 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (Reformgesetz) ist die bislang zahlungsorientierte Darstellungsform der Kameralistik auf eine ressourcenorientierte Darstellung zu erweitern. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Reformgesetzes ist die Eröffnungsbilanz zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem die kommunale Doppik zur Anwendung kommt, aufzustellen.
Die festzustellende Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme von 87.301.588,66 € aus. Sie stellt das Vermögen und die Schulden der Gemeinde auf kaufmännischer Grundlage unter Zugrundelegung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) dar. Sie wurde auf der Basis einer Vermögenserfassung und -bewertung nach der GemHVO-Doppik entwickelt.
Die Aktivseite der Bilanz gliedert
sich in
Immaterielle Vermögensgegenstände 14.334,19
€
Sachvermögen 60.572,025,99 €
Finanzvermögen 26.670.959,59 €
Abgrenzungsposten 44.268,89 €
Die Passivseite der Bilanz weist
folgende Positionen aus:
Basiskapital 64.106.619,58
€
Zweckgebundene Rücklagen 448.816,67 €
Sonderposten 19.697.778,23 €
Rückstellungen 100.589,42 €
Verbindlichkeiten 1.192.450,67 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.755.334,09 €
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ubstadt-Weiher incl. „technischem“ Ausdruck der Bilanz aus dem Rechnungswesen liegen als Anlage bei (Anlagen 1 und 2). Dabei entspricht der ausgewiesene Schlussbestand zum 31.12.2018 jeweils dem Anfangsbestand zum 01.01.2019.
Mit dem Erlass der Gemeindeordnung im April 2009, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung im Dezember 2009 wurde die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf das NKHR endgültig geschaffen. Im März 2011 wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) erlassen. Diese Verwaltungsvorschrift verweist bei den Bewertungs- und Bilanzierungsvorgaben auf den aktuellen Leitfaden zur Bilanzierung Baden-Württemberg. In der beiliegenden Eröffnungsbilanz und dem dazugehörigen Anhang nach § 53 GemHVO sind die Regelungen der o.g. Vorschriften, insbesondere des Bilanzierungsleitfadens, unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der Gemeinde Ubstadt-Weiher, eingeflossen. Damit wird eine Grundlage für die Abschlüsse der Jahre ab 2019 geschaffen.
2. Wahlrecht des Gemeinderats
Auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz der Gemeinde sind gem. § 62 Abs. 6 Satz 3 GemHVO keine Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein einmaliges Wahlrecht, das nur bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz gilt und vom Gemeinderat auszuüben ist.
Auch die weiteren in § 62 GemHVO genannten Vereinfachungsmöglichkeiten
wurden von der Gemeinde Ubstadt-Weiher genutzt.
3. Berichtigungen der Eröffnungsbilanz
§ 63 GemHVO ermöglicht die Berichtigung der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Sonderposten und Schulden in späteren Bilanzen. Die Eröffnungsbilanz selbst darf nicht berichtigt werden. Unterlassene Ansätze werden nachgeholt und fehlerhafte Wertansätze korrigiert, wenn es sich um wesentliche Beträge handelt. Notwendige Berichtigungen können nach § 63 Abs. 3 GemHVO letztmals im dritten der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Die vorherigen Jahresabschlüsse bleiben dabei unverändert. Spätestens nach Ablauf dieser Frist soll die Vermögensrechnung ein abschließendes zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage der Gemeinde vermitteln.
4. Zuständigkeit
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts vom 04.05.2009 i.V.m. §§ 95 b Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat für die Feststellung der Eröffnungsbilanz zuständig. Mit diesem Beschluss wird die Eröffnungsbilanz Grundlage für die weitere Haushaltsführung der Gemeinde Ubstadt-Weiher. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie der folgenden Bilanzen wird Schwerpunktthema bei den kommenden überörtlichen Jahresabschlussprüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sein.
II.
Eigenbetriebe der Gemeinde
Herleitung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2019
Für die Eigenbetriebe Pflegeheim, Freizeitzentrum Hardtsee, Abwasserbeseitigung und Wasserwerk wurden bereits vor dem 01.01.2019 Bilanzen im Rahmen der Aufstellung der Jahresabschlüsse erstellt und vom Gemeinderat beschlossen.
Die Eröffnungsbilanzen der Eigenbetriebe zum 01.01.2019 wurden auf Basis der vom Gemeinderat bereits festgestellten Schlussbilanzen zum 31.12.2018 erstellt.
Die Bilanzsummen zum 01.01.2019 stimmen insofern mit den Bilanzsummen der Schlussbilanzen zum 31.12.2018 summarisch überein.
Geringfügige Verschiebungen gab es beim Anlagevermögen, da die neuen Anlageklassen des Anlagevermögens nicht 1:1 mit den früheren Anlageklassen übereinstimmen. Die Gesamtsumme bleibt jedoch unverändert.
Die Schlussbilanzen zum 31.12.2018 aus dem „Altsystem“ (lt. Feststellung Jahresabschluss 2018) und die Eröffnungsbilanzen zum 31.12.2018/01.01.2019 aus dem „neuen“ Buchungssystem der jeweiligen Eigenbetriebe sind als Anlage beigefügt.
Ø Eigenbetrieb Pflegeheim Ubstadt – Anlage 3.1 und 3.2
Ø Eigenbetrieb Freizeitzentrum Hardtsee – Anlage
4.1 und 4.2
Ø Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung – Anlage 5.1 und 5.2
Ø Eigenbetrieb Wasserwerk – Anlage 6.1 und 6.2
Anmerkung:
Die dargestellten Bilanzsummen der Eigenbetriebe sind in der Bilanzsumme des Kernhaushalts der Gemeinde in Höhe von 87.301.588,66 € nicht enthalten.
Die Eigenbetriebe werden in separaten Buchungskreisen geführt. Sie sind organisatorisch und wirtschaftlich selbständig, haben also ein eigenes Rechnungswesen, sind aber rechtlich unselbständig.
III.
Elisabeth-Veith-Stiftung
1.
Allgemeine
Hinweise
Die Elisabeth-Veith-Stiftung ist eine rechtlich selbständige Stiftung.
Aufgrund eines Hinweises der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2002 – 2004 wurde die damals außerhalb des Haushalts der Gemeinde geführte Stiftung als (unbedeutendes) Sondervermögen der Gemeinde in den kommunalen Haushalt integriert.
Vor diesem Hintergrund wird die Elisabeth-Veith-Stiftung auch im NKHR ab 01.01.2019 im Haushalt der Gemeinde Ubstadt-Weiher nachgewiesen. Dafür wurde ein eigener „Geschäftsbereich“ angelegt, der die Möglichkeit eröffnet, innerhalb des Haushalts der Gemeinde eine eigene Bilanz für die Elisabeth-Veith-Stiftung darzustellen.
In der kameralen Buchführung bis 31.12.2018 war die Darstellung einer solchen Bilanz im Buchungssystem nicht möglich.
Für die Geschäftsführung der Elisabeth-Veith-Stiftung und die Verbuchung der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen / Einnahmen und Ausgaben wurde ein eigener Unterabschnitt eingerichtet.
Geldanlagen, Sparbücher etc. mussten im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (SHV) nachgewiesen werden. Stiftungskapital etc. konnte nicht dargestellt werden. Im Rahmen der Abschlussarbeiten wurde „manuell“ eine Bilanz für die Elisabeth-Veith-Stiftung erstellt.
2.
Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2019
Ab 2019 ist im NKHR eine Darstellung der Bilanz für die Elisabeth-Veith-Stiftung über den dafür neu eingerichteten „Geschäftsbereich – Elisabeth-Veith-Stiftung“ möglich. Die darin nachgewiesenen Beträge (Kassenbestand/Stiftungskapital/etc.) entsprechen der Stiftungssatzung bzw. den auf den Kontoauszügen der Elisabeth-Veith-Stiftung nachgewiesenen Beträgen.
Die Eröffnungsbilanz der Elisabeth-Veith-Stiftung zum 31.12.2018/01.01.2019 ist als Anlage 7 beigefügt.
3.
Erläuterungen
zu den Bilanzpositionen
Die Aktivseite der Bilanz gliedert sich in:
Sachvermögen
252.538,56 €
Finanzvermögen 136.458,53 €
Liquide
Mittel (Kassenbestand) 17.579,11
€
Summe 406.576,20
€
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Das Sachvermögen in Höhe von 252.538,56 € entspricht dem in der Stiftungssatzung (§ 4 – Stiftungsvermögen) ausgewiesenen Grundvermögen in Höhe von 252.538,56 €.
Es setzt
sich zusammen aus:
Ø Unbebauten
Grundstücken 80.606,21
€
Ø Bebauten Grundstücken (Stettfelder Str. 18) 171.932,35 €
Das Finanzvermögen beläuft sich auf insgesamt 136.458,53 €. Darin enthalten das in der Stiftungssatzung (§ 4 – Stiftungsvermögen) ausgewiesene Geldvermögen in Höhe von 122.000 €.
Es setzt sich zusammen aus zwei Festgeldanlagen und einem Zertifikat (Sachkonten 1492.9064/1492.9065/ 1492.9066).
Die Passivseite der Bilanz weist folgende Positionen aus:
Rücklagen 406.381,20
€
Verbindlichkeiten 195,00
€
Summe 406.576,20
€
=======================================================
Die Rücklagen in Höhe von insgesamt 406.381,20 € setzen sich zusammen aus:
Ø Stiftungskapital
(gem. § 4 Stiftungssatzung) 374.538,56
€
Ø Ergebnisrücklage 19.842,64 €
Ø Zweckgebundene Instandhaltungsrücklage 12.000,00 €
Die Instandhaltungsrücklage ist für mögliche Sanierungsarbeiten am Wohngebäude Stettfelder Straße 18 vorgesehen.
Dafür werden jährlich 6.000 € aus den laufenden Mieterträgen in diese Rücklage abgeführt.
Anmerkung:
Die dargestellte Bilanzsumme der Elisabeth-Veith-Stiftung ist in der Bilanzsumme des Kernhaushalts der Gemeinde Ubstadt-Weiher in Höhe von 87.301.588,66 € enthalten.
IV.
Rechtlich unselbständige Stiftungen der Gemeinde –
nachrichtlich
Neben der rechtlich selbständigen
Elisabeth-Veith-Stiftung führt die Gemeinde Ubstadt-Weiher weitere sechs rechtlich unselbständige Stiftungen, wobei die
Umwelt- und Denkmalstiftung erst am 27.07.2021 gegründet und daher bei
Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 noch nicht berücksichtigt
wurde.
Auch für die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Gemeinde wurde jeweils ein eigener „Geschäftsbereich“ im NKHR eingerichtet, so dass auch für diese Stiftungen entsprechende Bilanzen dargestellt werden können.
Die Eröffnungsbilanzen (nachrichtlich) zum
31.12.2018/01.01.2019 stellen sich wie folgt dar:
1. Kulturstiftung
Aktiva
Liquide
Mittel 528,31
€
Summe Aktiva 528,31
€
=======================================================
Passiva
Ergebnisrücklage 528,31
€
Summe Passiva 528,31
€
=======================================================
2. Sportstiftung
Aktiva
Liquide
Mittel 4.805,95
€
Summe Aktiva 4.805,95
€
=======================================================
Passiva
Ergebnisrücklage 4.805,95
€
Summe Passiva 4.805,95
€
=======================================================
3. Jugendstiftung
Aktiva
Liquide
Mittel 18.685,07
€
Summe Aktiva 18.685,07
€
=======================================================
Passiva
Ergebnisrücklage 18.985,07
€
Summe Passiva 18.985,07
€
=======================================================
4. Initiative Alter 2000
Aktiva
Liquide
Mittel 715,31
€
Summe Aktiva 715,31
€
=======================================================
Passiva
Ergebnisrücklage 715,31
€
Summe Passiva 715,31
€
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5. Hildegard und Bernhard Geiß-Stiftung
Aktiva
Finanzvermögen 19.100,83 €
Liquide
Mittel -
1.400,00 €
Summe Aktiva 17.700,83
€
=======================================================
Passiva
Stiftungskapital 10.225,84 €
Ergebnisrücklage 7.474,99
€
Summe Passiva 17.700,83
€
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Anmerkung:
Die dargestellten Bilanzsummen der Stiftungen sind in der Bilanzsumme des Kernhaushalts der Gemeinde Ubstadt-Weiher in Höhe von 87.301.588,66 € enthalten.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
1: Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ubstadt-Weiher zum 01.01.2019
2: Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ubstadt-Weiher zum 01.01.2019
(„technischer“ Ausdruck)
3.1: Festgestellte Schlussbilanz 2018 Eigenbetrieb Pflegeheim
3.2: Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Pflegeheim 31.12.2018/01.01.2019
4.1: Festgestellte Schlussbilanz 2018 Eigenbetrieb Hardtsee
4.2: Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Hardtsee 31.12.2018/01.01.2019
5.1: Festgestellte Schlussbilanz 2018 Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung
5.2: Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
31.12.2018/01.01.2019
6.1: Festgestellte Schlussbilanz 2018 Eigenbetrieb Wasserwerk
6.2: Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Wasserwerk 31.12.2018/01.01.2019
7: Eröffnungsbilanz Elisabeth-Veith-Stiftung 31.12.2018/01.01.2019
Beschlussvorschlag
Die Eröffnungsbilanzen der Gemeinde Ubstadt-Weiher, der Eigenbetriebe Freizeitzentrum Hardtsee, Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Pflegeheim und der Elisabeth-Veith-Stiftung werden unter Zugrundelegung der im Anhang dargestellten Bewertungsgrundlagen mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva wie folgt festgestellt:
I. Kernhaushalt
der Gemeinde Ubstadt-Weiher
Kernhaushalt der Gemeinde Ubstadt-Weiher 87.301.588,66
€
II. Eigenbetriebe
der Gemeinde Ubstadt-Weiher
Ø Eigenbetrieb
Pflegeheim 4.108.899,94
€
Ø Eigenbetrieb Freizeitzentrum Hardtsee 2.312.026,51 €
Ø Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 21.159.524,49 €
Ø Eigenbetrieb Wasserwerk 701.647,13 €
III. Elisabeth-Veith-Stiftung
Elisabeth-Veith-Stiftung 388.997,09
€
Haushaltsvermerk
Die Feststellung der Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2019 ist Grundlage für die Erstellung der Jahresabschlüsse ab 2019.