Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Sand" nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VÖ/128/2022
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich letztmalig in seiner Sitzung vom 21.09.2021 mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sand“ befasst und nach Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Änderungsentwurf zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben.

Folgende Änderungsinhalte wurden beschlossen:

-       Erhöhung der maximalen Traufhöhe von 10,00 m auf 12,00 m und Erhöhung der maximalen Firsthöhe von 13,50 m auf 15,50 m im gesamten Bebauungsplangebiet.

-       Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verlegung der rückwärtigen Baugrenze von einem Abstand von bislang 5,00 m auf 3,00 m.

-       Erweiterung des bestehenden Lärmschutzwalls in Richtung des geplanten Neubaugebiets „Weiher Nord“ um ca. 28,00 m.

-       Änderung der Art der baulichen Nutzung in einem Teilbereich in ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe).


Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sand“ lag gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 17.12.2021 bis einschließlich 17.01.2022 öffentlich aus. Des Weiteren wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Verfahren beteiligt. Die vorgebrachten Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen diese gemäß dem Abwägungsvorschlag des Büros Sternemann und Glup untereinander und gegeneinander abzuwägen.

Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann das Änderungsverfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Durch anschließende ortsübliche Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung dann in Kraft.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Erfolgte im Verfahren bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.

 

Abwägung

Bebauungsplan zeichnerischer Teil

 

Beschlussvorschlag

a)      Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander.

b)      Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sand“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Haushaltsvermerk

Die Umsetzung des Ergebnisses des Lärmgutachtens ist Grundvoraussetzung für die Neuausweisung des Baugebiets „Weiher Nord“. Die Erschließung des Gebiets „Weiher Nord“ erfolgt über einen privaten Erschließungsträger. Alle anfallenden Kosten (somit auch die Kosten für die Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Sand“) werden auf die Grundstückseigentümer des Baugebiets „Weiher Nord“ umgelegt.