Betreff
Befreiung zur Änderung der Dachform in ein Pultdach für ein Bauvorhaben zur Aufstockung eines vorhandenen Einfamilienhauses im Baugebiet "Hochstatt" im Ortsteil Ubstadt
Vorlage
VÖ/018/2022
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Im Baugebiet „Hochstatt“ im Ortsteil Ubstadt soll ein bestehendes Einfamilienhaus aufgestockt und mit einem Pultdach versehen werden.

Folgende Abweichung vom Bebauungsplan wird beantragt:

-       Änderung der Dachform in ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung

 

Der Bebauungsplan lässt grundsätzlich eine maximal zweigeschossige Bauweise zu mit Satteldächern und einer Dachneigung von 28-35 Grad. Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines Pultdachs mit 10 Grad Dachneigung. Hierfür wird eine Befreiung beantragt. Im Baugebiet „Hochstatt“ gibt es bereits abweichende Dachformen in Form von Pultdächern und Flachdächern. Letztmalig hat der Gemeinderat im Jahre 2011 das Einvernehmen zu einer abweichenden Dachform in diesem Baugebiet erteilt. Aus diesem Grunde wird dem Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgeschlagen.
Nachbareinwendungen liegen nicht vor.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung zur Änderung der Dachform in ein Pultdach für ein Bauvorhaben zur Aufstockung eines vorhandenen Einfamilienhauses im Baugebiet „Hochstatt“ im Ortsteil Ubstadt.

 

Haushaltsvermerk

Entfällt