Sachverhalt
Im Baugebiet „Hochstatt“ im Ortsteil Ubstadt soll ein
bestehendes Einfamilienhaus aufgestockt und mit einem Pultdach versehen werden.
Folgende Abweichung vom Bebauungsplan wird beantragt:
- Änderung der Dachform in ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung
Der Bebauungsplan lässt grundsätzlich eine maximal
zweigeschossige Bauweise zu mit Satteldächern und einer Dachneigung von 28-35
Grad. Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines Pultdachs mit 10 Grad
Dachneigung. Hierfür wird eine Befreiung beantragt. Im Baugebiet „Hochstatt“
gibt es bereits abweichende Dachformen in Form von Pultdächern und
Flachdächern. Letztmalig hat der Gemeinderat im Jahre 2011 das Einvernehmen zu
einer abweichenden Dachform in diesem Baugebiet erteilt. Aus diesem Grunde wird
dem Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgeschlagen.
Nachbareinwendungen liegen nicht vor.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung zur Änderung der Dachform in ein Pultdach für ein Bauvorhaben zur Aufstockung eines vorhandenen Einfamilienhauses im Baugebiet „Hochstatt“ im Ortsteil Ubstadt.
Haushaltsvermerk
Entfällt