Sachverhalt
Im Baugebiet „Nord-West“ soll ein bestehendes
Einfamilienhaus zum Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten umgebaut, erweitert
und aufgestockt werden. Für die vier Wohneinheiten werden auf dem
Bauplatzgrundstück 8 Stellplätze und 8 Fahrradstellplätze nachgewiesen.
Folgende Abweichung vom Bebauungsplan wird beantragt:
- Ausnahme zur Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 10 % der Bebauungstiefe
Der Bebauungsplan „Nord-West“ sieht im Bereich des geplanten Bauvorhabens eine Bebauungstiefe von 18,00 m vor. Im Wege der Ausnahme lässt der Bebauungsplan Überschreitungen der rückwärtigen Baugrenze von 10 %, also im vorliegenden Fall 1,80 m, zu. Diese Ausnahme wird bei vorliegendem Bauvorhaben beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragte Ausnahme keine Bedenken, zumal dies der Bebauungsplan auch ausdrücklich vorsieht und diese Ausnahme in Bebauungsplänen in Ubstadt-Weiher schon mehrfach beansprucht wurde. Im Ergebnis wird dem Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgeschlagen.
Die Frist der Nachbarbeteiligung läuft noch bis Anfang März 2022. Sollten Einwendungen vorgebracht werden, werden diese an die Baurechtsbehörde zur weiteren Prüfung und Entscheidung weitergeleitet.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme zur Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze für ein Bauvorhaben zur Erweiterung und Aufstockung zum Mehrfamilienhaus im Baugebiet „Nord-West“ im Ortsteil Weiher.
Haushaltsvermerk
Entfällt