Sachverhalt
Die Nutzung regenerativer Energiequellen zur
Energieversorgung ist in einer speziellen Teilfortschreibung des Regionalplans
geregelt. In dieser sind sogenannte Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ausgewiesen. Diese ist bereits 2018 in Kraft
getreten. Aktuell sind somit nur auf diesen konkreten Flächen baubedeutsame
Photovoltaik -Freiflächen-Anlagen zulässig. Derzeit ist auf der gesamten
Gemarkung von Ubstadt-Weiher lediglich im Bereich der Mülldeponie eine Fläche
für eine solche Anlage ausgewiesen. In allen anderen Bereichen des
Gemeindegebietes sind diese gemäß der aktuellen Teilfortschreibung des
Regionalplans nicht zulässig.
Aktuell läuft die Fortschreibung des Regionalplans, der Gemeinderat hat sich in
der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 mit dem Thema befasst. Bei dieser
aktuellen Fortschreibung geht es allerdings nicht um die Teilfortschreibung
bzgl. der Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik -Freiflächen-Anlagen. Trotzdem
hat der Gemeinderat im Rahmen seiner Stellungnahme zum aktuellen laufenden
Verfahren beantragt, dass der Regionalverband die Gemarkung von Ubstadt-Weiher
im Hinblick auf die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik
-Freiflächen-Anlagen untersuchen soll.
Parallel dazu wurde in den letzten Monaten das Gemeindegebiet von einem
externen Büro im Hinblick auf die Potentialflächen für Photovoltaik
-Freiflächen-Anlagen untersucht. Die Potentialflächenanalyse ist in der Anlage
beigefügt und wird in der Sitzung im Detail vorgestellt.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Analyse wurde von dem externen Büro eine
konkrete Fläche in Zeutern für die Errichtung eines Solarparks vorgeschlagen.
Die entsprechende Vorhabenbeschreibung für diese Potentialfläche ist ebenfalls
in der Anlage vorgestellt und wird in der Sitzung erläutert.
Weitere Vorgehensweise:
Wie bereits dargelegt ist die Errichtung einer Photovoltaik -Freiflächen-Anlage
aktuell aufgrund der Vorgaben in der Teilfortschreibung des Regionalplans nur
im Bereich der Mülldeponie zulässig. Somit ist auch die Errichtung eines
Solarparks in Zeutern derzeit aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht
realisierbar. Dennoch sollte die Gemeinde alles daran setzen, um den Bau einer
solchen Anlage in Zeutern zu ermöglichen. Aus Sicht der Gemeinde kann es nicht
sein, dass auf dem gesamten Gemarkungsgebiet von Ubstadt-Weiher lediglich eine
Fläche für eine solche Anlage zur Verfügung steht. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher
sieht sich hier in der Pflicht ihren Beitrag im Hinblick auf die Nutzung
regenerativer Energiequellen zur Energieversorgung zu leisten. Deshalb soll ein
entsprechender Bebauungsplan für ein Sondergebiet (Solarpark Zeutern)
aufgestellt werden. Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Im Rahmen der entsprechenden bauleitplanerischen Verfahren werden dann alle
Behörden, insbesondere natürlich auch der Regionalverband Mittlerer Oberrhein
angehört. Die Gemeinde hofft, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Diskussionen
der Landesregierung in Stuttgart, erreichen zu können, dass entgegen der
aktuellen Vorgaben zukünftig der Bau eines Solarparks in Zeutern realisiert
werden kann. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage wird dies allerdings nicht von
heute auf morgen möglich sein. Dennoch soll jetzt mit der Aufstellung eines
Bebauungsplanes der erste Schritt in Richtung Solarpark unternommen werden.
Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden dann weitere
Erkenntnisse im Hinblick auf die Erfolgsaussichten und die mögliche Zeitschiene
vorliegen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden dann natürlich
auch insbesondere landwirtschaftliche, ökologische und naturschutzrechtliche
Belange zu berücksichtigen und abzuwägen sein.
Anmerkung:
In der Vorlage bzw. in den zwei beigefügten Anlagen ist teilweise die Rede von
Photovoltaik-Anlagen und teilweise die Rede von Solar-Anlagen. In diesem
Zusammenhang werden beide Begriffe für die gleiche Anlagenart bzw. Technik
verwendet (es geht darum Sonnenenergie in elektrische Energie umzuwandeln).
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Detail im Rahmen der durchzuführenden Fachbehördenanhörung. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich die Gemeinde Ubstadt-Weiher in der Pflicht sieht ihren Beitrag im Hinblick auf die Nutzung regenerativer Energiequellen zur Energieversorgung zu leisten.
1.
Potentialanalyse
von Flächen für Solar-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet Ubstadt-Weiher
2.
Vorhabenbeschreibung
für die Potentialfläche in Zeutern
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die Ergebnisse der Potentialanalyse von Flächen für Solar-Freiflächen-Anlagen in Ubstadt-Weiher zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Zeutern“. Konkret soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freianlage“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Technik dem Gemeinderat die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Haushaltsvermerk