Sachverhalt
Dem Ausschuss für Umwelt und Technik wurde in seiner Sitzung
am 05.02.2019 der Ablauf einer Starkregenrisikomanagementplanung nach dem
„Leitfaden kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“
vorgestellt. Er empfahl danach dem Gemeinderat, dem Aufbau eines kommunalen
Starkregenrisikomanagements nach dem Leitfaden des Landes zuzustimmen und dafür
eine Zuwendung nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw) für dieses
Vorhaben zu beantragen, sowie nach Vorlage des Zuwendungsbescheides den
entsprechenden Planungsauftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat ist diesen Empfehlungen nachgekommen und hat in seiner Sitzung
am 19.02.2019 den Aufbau eines kommunalen Starkregenrisikomanagements nach dem
Leitfaden sowie die Antragstellung für eine Zuwendung nach der Förderrichtlinie
Wasserwirtschaft zugestimmt. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wurde in der
Sitzung am 14.05.2019 der Planungsauftrag an das Ingenieurbüro BIT Ingenieure
AG Karlsruhe mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 47.231,10 € beschlossen.
Die Starkregenrisikomanagementplanung ist zwischenzeitlich mit coronabedingten zeitlichen Verzögerungen zum Abschluss gebracht worden. Frau Theel vom Ingenieurbüro BIT Ingenieure wird in der Ausschusssitzung die Vorgehensweise bzw. die Ergebnisse bzgl. des Starkregenrisikomanagements inkl. Maßnahmen zur Umsetzung im Detail vorstellen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Mit dem Projekt wird der Vorsorgepflicht der Kommune gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern und der Umwelt Rechnung getragen. Für konkrete Maßnahmenvorschläge muss jeweils eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen.
Aktenvermerk/Erläuterungen
Präsentation
Beschlussvorschlag
a) Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagementkonzeptes zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat die Umsetzung ausgewählter und im Detail noch festzulegender Maßnahmen.
c) Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zur Finanzierung der Mehrkosten.
Haushaltsvermerk
Aktuell ist davon auszugehen, dass Mehrkosten zwischen 10.000 € und 20.000 € gegenüber dem Angebot entstanden sind. Diese gehen im Wesentlichen auf einen erhöhten Aufwand beim Handlungs- und Maßnahmenkonzept zurück. Aufgrund einer Änderung im Leitfaden (Vorgabe vom Land) fielen umfangreiche Betrachtungen an, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht absehbar waren. Ziel ist es, dass ein Teil der Mehrkosten nachträglich gefördert werden kann. Mögliche Mehrkosten wären aber auf jeden Fall über einen Haushaltsrest aus dem Jahr 2020 möglich. Dieser war eigentlich für die Umsetzung erster konkreter Maßnahmen geplant. Exakte Aussagen bzgl. der Mehrkosten können allerdings derzeit noch nicht getroffen werden, da die Rechnungsprüfung noch läuft.