Sachverhalt
Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen kam es ab dem 16. Dezember 2020 zum zweiten bundesweiten Lockdown, und alle Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden erneut geschlossen. Es fand lediglich eine Notbetreuung in allen Einrichtungen für Kinder bis zur 7. Klasse statt.
Seit dem 22. Februar 2021 findet nun in den Kindergärten
wieder ein Regel-betrieb unter Pandemiebedingungen statt.
Die Grundschulen sind seit diesem Zeitpunkt im Rahmen von Wechselunterricht
wieder geöffnet. Seit 15. März 2021 findet ein eingeschränkter Regelunterricht
unter Pandemiebedingungen für alle Grundschüler und alle Schüler der 5./ 6.
Klassen sowie den Abschlussklassen statt. Die Notbetreuung ist weiterhin für
die Schulkinder der 7. Klassen vorgesehen.
Die Notbetreuung war bei diesem Lockdown von Anfang an nicht nur auf Kinder von Eltern in „systemrelevanten“ Berufen beschränkt; es musste lediglich eine Unabkömmlichkeit bei beruflicher Tätigkeit vorgelegt werden.
Viele Eltern stehen u.a. aufgrund von Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes vor großen finanziellen Herausforderungen. Gemeinde- und Städtetag haben deshalb empfohlen, die Elternbeiträge für den Zeitraum der Schließungen entsprechend auszusetzen.
Erhebung der
Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen:
Die Kindergärten waren geschlossen von 16.12.20 – 21.02.21, somit rd. zwei Monate. In den Ubstadt-Weiherer Kindergärten wurden die Beiträge für den Dezember 2020 und den Januar 2021 noch voll erhoben, die Beiträge für Februar 2021 und März 2021 wurden jedoch zunächst nicht eingezogen (März als Kompensation für Januar, der geschlossen war)
Bei den kommunalen Betreuungsangeboten (Kernzeit-, Nachmittagsbetreuung), bei denen die Beiträge im Nachhinein abgebucht werden, wurden diese für Januar und Februar 2021 ausgesetzt.
Aufstellung der
Elternbeiträge:
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Januar 2021 |
Februar 2021 |
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Kindergärten |
ca. 79.400 € |
ca. 79.400 € |
|
Kernzeit/
Nachmittags-betreuung |
ca. 7.900 €* |
ca. 7.900 €* |
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Summe: |
ca. 87.300 € |
ca. 87.300 € |
|
Gesamtsumme: |
174.600 € |
*Beiträge
gerundet/geschätzt – da eine genaue Erfassung im Nachhinein einer möglichen
tatsächlichen Inanspruchnahme nicht möglich ist
Erhebung
Elternbeiträge Notbetreuung:
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung der Kindergärten und der Kernzeit-/Nachmittagsbetreuung soll - analog dem Frühjahr 2020 - nur für die tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuung ein pauschalierter Tagesbeitrag erhoben werden.
Folgende Einnahme-Gebühren würden durch die Inanspruchnahme der Notbetreuung im Januar und Februar 2021 fällig:
Kindergärten: ca. 39.800 €
Kernzeit-/Nachmittagsbetreuung: ca. 1.800 €.
Erstattung der
entfallenen Elternbeiträge durch das Land:
Das Land hat ein Hilfspaket beschlossen, nach dem 80 % der
Elternbeiträge im Zeitraum vom 11.Januar 2021 - 22.Februar 2021 vom Land
übernommen werden, sofern die Träger die Elternbeiträge erlassen. 20 % sollen
die Kommunen tragen. Die kommunalen Landesverbände haben sich mit dem Land auf
einen pauschalen Verteilungsschlüssel verständigt, der sich am Schlüssel für
die Bemessung der Soforthilfezahlungen im letzten Frühjahr orientiert. Demnach
werden 46 Mio. € nach den Kinderzahlen in den Kindertageseinrichtungen
verteilt. Sowie weitere 7,6 Mio. € für die Ganztagsschule, flexible
Nachmittagsbetreuung, die anhand der Zahlen der Grundschüler verteilt werden
sollen. Die Mittel sind zweckgebunden. Ein genauer Erstattungsbetrag für Ubstadt-Weiher ist aber noch nicht bekannt.
Erlass der Elternbeiträge:
Aufgrund des geschilderten Sachverhalts schlägt die
Verwaltung vor, die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen
(Kindergärten) sowie für die kommunale Betreuung (Kernzeit-,
Nachmittagsbetreuung) für die Monate Januar und Februar 2021 zu erlassen.
Obwohl die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) bereits zum 22. Februar wieder
geöffnet haben, soll die Aussetzung der Elterngebühren für den ganzen Monat
Februar gelten. Dies ist auch als Kompensation für die Teilschließung im
Dezember 2020 zu sehen. Im Dezember 2020 wurde der volle Monatsbeitrag erhoben
und die Einrichtungen mussten bereits zum 16. Dezember geschlossen werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
-/-
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) und in den kommunalen Betreuungen (Kernzeit-, Nachmittagsbetreuung) jeweils für die Monate Januar und Februar 2021 zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Erhebung der Elternbeiträge für die in Anspruch genommenen Notbetreuungen (Tagespauschalen) in den Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) sowie in den kommunalen Betreuungen (Kernzeit-, Nachmittagsbetreuung) jeweils für die Monate Januar und Februar 2021 zu.
Haushaltsvermerk
Die Höhe des vorgeschlagenen Erlasses bzw. die Nichterhebung der Elternbeiträge beläuft sich auf rund 178.200 €. Dem gegenüber stehen Erstattungen vom Land in angekündigter Höhe von 80 %, sowie Beiträge aus der Inanspruchnahme der Notbetreuung. Allerdings steht der genaue Betrag der Landeszahlung noch aus. Es ist davon auszugehen, dass nur ein geringes Defizit entsteht. Dieses mögliche Defizit soll über die Minderausgaben im Haushalt 2021 bei der Kreisumlage gedeckt werden.