Betreff
Erlass der Elterngebühren in den Kindertagesstätten und der Kernzeit-/Nachmittagsbetreuung aufgrund der corona-bedingten angeordneten Schließungen
Vorlage
VÖ/030/2021
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen kam es ab dem 16. Dezember 2020 zum zweiten bundesweiten Lockdown, und alle Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden erneut geschlossen. Es fand lediglich eine Notbetreuung in allen Einrichtungen für Kinder bis zur 7. Klasse statt.

 

Seit dem 22. Februar 2021 findet nun in den Kindergärten wieder ein Regel-betrieb unter Pandemiebedingungen statt.
Die Grundschulen sind seit diesem Zeitpunkt im Rahmen von Wechselunterricht wieder geöffnet. Seit 15. März 2021 findet ein eingeschränkter Regelunterricht unter Pandemiebedingungen für alle Grundschüler und alle Schüler der 5./ 6. Klassen sowie den Abschlussklassen statt. Die Notbetreuung ist weiterhin für die Schulkinder der 7. Klassen vorgesehen.

 

Die Notbetreuung war bei diesem Lockdown von Anfang an nicht nur auf Kinder von Eltern in „systemrelevanten“ Berufen beschränkt; es musste lediglich eine Unabkömmlichkeit bei beruflicher Tätigkeit vorgelegt werden.

 

Viele Eltern stehen u.a. aufgrund von Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes vor großen finanziellen Herausforderungen. Gemeinde- und Städtetag haben deshalb empfohlen, die Elternbeiträge für den Zeitraum der Schließungen entsprechend auszusetzen.

 

Erhebung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen:

 

Die Kindergärten waren geschlossen von 16.12.20 – 21.02.21, somit rd. zwei Monate. In den Ubstadt-Weiherer Kindergärten wurden die Beiträge für den Dezember 2020 und den Januar 2021 noch voll erhoben, die Beiträge für Februar 2021 und März 2021 wurden jedoch zunächst nicht eingezogen (März als Kompensation für Januar, der geschlossen war)

 

Bei den kommunalen Betreuungsangeboten (Kernzeit-, Nachmittagsbetreuung), bei denen die Beiträge im Nachhinein abgebucht werden, wurden diese für Januar und Februar 2021 ausgesetzt.

 

Aufstellung der Elternbeiträge:

 

 

Januar 2021

Februar 2021

Kindergärten   

ca. 79.400 €

ca. 79.400 €

Kernzeit/ Nachmittags-betreuung

ca.   7.900 €*

ca.   7.900 €*

 

Summe:

ca. 87.300 €

ca. 87.300 €

 

Gesamtsumme:

174.600 €

*Beiträge gerundet/geschätzt – da eine genaue Erfassung im Nachhinein einer möglichen tatsächlichen Inanspruchnahme nicht möglich ist

 

Erhebung Elternbeiträge Notbetreuung:

 

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung der Kindergärten und der Kernzeit-/Nachmittagsbetreuung soll - analog dem Frühjahr 2020 - nur für die tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuung ein pauschalierter Tagesbeitrag erhoben werden.

 

Folgende Einnahme-Gebühren würden durch die Inanspruchnahme der Notbetreuung im Januar und Februar 2021 fällig:

 

Kindergärten:                                   ca. 39.800 €

Kernzeit-/Nachmittagsbetreuung:         ca.   1.800 €.

 

Erstattung der entfallenen Elternbeiträge durch das Land:

 

Das Land hat ein Hilfspaket beschlossen, nach dem 80 % der Elternbeiträge im Zeitraum vom 11.Januar 2021 - 22.Februar 2021 vom Land übernommen werden, sofern die Träger die Elternbeiträge erlassen. 20 % sollen die Kommunen tragen. Die kommunalen Landesverbände haben sich mit dem Land auf einen pauschalen Verteilungsschlüssel verständigt, der sich am Schlüssel für die Bemessung der Soforthilfezahlungen im letzten Frühjahr orientiert. Demnach werden 46 Mio. € nach den Kinderzahlen in den Kindertageseinrichtungen verteilt. Sowie weitere 7,6 Mio. € für die Ganztagsschule, flexible Nachmittagsbetreuung, die anhand der Zahlen der Grundschüler verteilt werden sollen. Die Mittel sind zweckgebunden. Ein genauer Erstattungsbetrag für  Ubstadt-Weiher ist aber noch nicht bekannt.

Erlass der Elternbeiträge:

 

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts schlägt die Verwaltung vor, die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) sowie für die kommunale Betreuung (Kernzeit-, Nachmittagsbetreuung) für die Monate Januar und Februar 2021 zu erlassen.
Obwohl die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) bereits zum 22. Februar wieder geöffnet haben, soll die Aussetzung der Elterngebühren für den ganzen Monat Februar gelten. Dies ist auch als Kompensation für die Teilschließung im Dezember 2020 zu sehen. Im Dezember 2020 wurde der volle Monatsbeitrag erhoben und die Einrichtungen mussten bereits zum 16. Dezember geschlossen werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

 

-/-

 

Beschlussvorschlag

1.       Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) und in den kommunalen Betreuungen (Kernzeit-, Nachmittagsbetreuung) jeweils für die Monate Januar und Februar 2021 zu.

2.       Der Gemeinderat stimmt der Erhebung der Elternbeiträge für die in Anspruch genommenen Notbetreuungen (Tagespauschalen) in den Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) sowie in den kommunalen Betreuungen (Kernzeit-, Nachmittagsbetreuung) jeweils für die Monate Januar und Februar 2021 zu.

 

Haushaltsvermerk

Die Höhe des vorgeschlagenen Erlasses bzw. die Nichterhebung der Elternbeiträge beläuft sich auf rund 178.200 €. Dem gegenüber stehen Erstattungen vom Land in angekündigter Höhe von 80 %, sowie Beiträge aus der Inanspruchnahme der Notbetreuung. Allerdings steht der genaue Betrag der Landeszahlung noch aus. Es ist davon auszugehen, dass nur ein geringes Defizit entsteht. Dieses mögliche Defizit soll über die Minderausgaben im Haushalt 2021 bei der Kreisumlage gedeckt werden.