Betreff
Erwerb einer Beteiligung "EnBW vernetzt" in Höhe von 3.930.000 €
Vorlage
VÖ/028/2021
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Beteiligungsbedingungen und Ausgleichzahlung

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat die Möglichkeit mittelbar über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft Anteile an der Netze BW GmbH zu erwerben. Dabei handelt es sich um eine auf unbestimmte Zeit gerichtete gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit einer zunächst für vier Jahre (Eintritt 1. Juli 2021) festgelegten jährlichen Ausgleichzahlung.

Voraussetzung der Beteiligung ist, dass die Netze BW zum 01.07.2019 zugleich Eigentümerin und Betreiberin des örtlichen Strom- und/oder Gasverteilnetzes ist. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher erfüllt diese Voraussetzungen.

Die Höhe der Beteiligung ist zwischen der Mindestbeteiligung von 200.000 € und der Maximalbeteiligung von 3.934.822 Euro (Festlegung aufgrund eines festen Verteilungsschlüssels) frei wählbar.

Die kommunale Beteiligungsgesellschaft erhält bis zum 31. Dezember 2024 eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent, bezogen auf den Ankaufspreis der erworbenen Anteile.

Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Anteile sind nicht frei handelbar.

 

Flexibilität und Mitgestaltung

Die Haltefrist der erworbenen Anteile beträgt bei Eintritt zum 01.07.2021 mindestens 4 Jahre. Danach steht es der Kommune frei alle fünf Jahre zu entscheiden, ob sie weiterhin an der BG beteiligt bleibt oder die Beteiligung durch Kündigung beendet und ihren Kommanditanteil an der BG zurückübereignet.

Aus der Beteiligung ergeben sich umfangreiche Informations-, Kontroll-, Mitsprache- sowie Vermögensrechte in der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG.

Die kommunale Beteiligungsgesellschaft hat darüber hinaus, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, ein Vorschlagsrecht für die Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern in der Netze BW GmbH. Der paritätisch besetzte Aufsichtsrat wurde von 16 Mitgliedern auf 20 Mitglieder aufgestockt.

 

Sicherheit und Rechtmäßigkeit

Die Investition ist durch eine Regelung zur nachträglichen Kaufpreisanpassung („Nachteilsausgleich“) gesichert.

„EnBW vernetzt“ wurde der Landesenergiekartellbehörde BW (kartellrechtliche Prüfung) und den Regierungspräsidien (kommunalrechtliche und kommunalwirtschaftliche Prüfung) detailliert vorgestellt und mit diesen erörtert. Im Rahmen der jeweiligen Behördenzuständigkeit gab es keine Einwände. Darüber hinaus waren sowohl der Gemeindetag als auch Städtetag früh in das Vorhaben eingebunden.

Eine Beteiligung an Unternehmen ist für Kommunen nur unter den Voraussetzungen der §§ 102 ff. GemO möglich. Das Regierungspräsidium Freiburg hat stellvertretend für alle Regierungspräsidien die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Beteiligung an der Netze BW GmbH vorgeprüft und bestätigt, dass „EnBW vernetzt“ den gesetzlichen Vorgaben für kommunale Beteiligungen entspricht.

 

Laufzeit/Kreditaufnahme

Die Laufzeit beträgt zunächst 4 Jahre und endet damit am 30.06.2025.

Die Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung erfolgt durch ein Darlehen in gleicher Höhe, welches am Ende der Laufzeit, also ebenfalls am 30.06.2025 zur Rückzahlung fällig wird.

Die Beteiligung kann – sofern diese nicht gekündigt wird – um weitere 5 Jahre verlängert werden. Für diesen Fall soll auch die Rückzahlung des Darlehens um 5 Jahre verschoben werden.


Die voraussichtlichen Erträge/Aufwendungen aus der Beteiligung stellen sich wie folgt dar:

 

Ausschüttung (3,6 %)                                                    141.480 €

Zinsaufwand ca. (bei 0,4 %)                                          15.720 €

Steuern ca. (voraussichtlich 15 %)                              21.222 €

Saldo                                                                                   104.538 €

=====================================

 

Der Reinertrag wird sich damit auf rund 104.000 € jährlich bzw. rund 416.000 € innerhalb des 4-Jahreszeitraums belaufen.

Im Jahr 2021 (Erwerb der Beteiligung zum 01.07.2021) ist mit einem Reinertrag in Höhe von rund 52.000 € zu rechnen. Die Auszahlung erfolgt erst im Jahr 2022, die Erträge/Aufwendungen sollen aber zeitanteilig abgegrenzt werden.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

Infobroschüre

Beschlussvorschlag

 

1.  Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb von Anteilen an der Netze BW GmbH

über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 3.930.000 € auf die Dauer von zunächst 4 Jahren (01.07.2021 – 30.06.2025) zu.

 

2.  Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Beitrittsverein-

barung mit der „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ zu.

 

3.  Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von

3.930.000 € zur Finanzierung der Beteiligung zu. Die Rückzahlung des gesamten Darlehens erfolgt zum 30.06.2025, mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre.

      Die Zinskonditionen werden sich auf rund 0,4 % belaufen.

      Entsprechende Angebote liegen bereits vor.

 

Haushaltsvermerk

Im Haushalt 2021 ist der Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 4 Mio. Euro veranschlagt.

Gleichzeitig wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von 4 Mio. Euro für diesen Zweck veranschlagt und zwischenzeitig auch genehmigt.

Die Kreditermächtigung 2021 insgesamt beläuft sich auf 6,3 Mio. Euro.

Ebenso sind entsprechende Erträge und Aufwendungen für die Beteiligung im Haushaltsplan 2021 bereits berücksichtigt.