Sachverhalt
Beteiligungsbedingungen und Ausgleichzahlung
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat die
Möglichkeit mittelbar über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft Anteile an
der Netze BW GmbH zu erwerben. Dabei handelt es sich um eine auf unbestimmte
Zeit gerichtete gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit einer zunächst für vier
Jahre (Eintritt 1. Juli 2021) festgelegten jährlichen Ausgleichzahlung.
Voraussetzung der Beteiligung ist, dass die
Netze BW zum 01.07.2019 zugleich Eigentümerin und Betreiberin des örtlichen
Strom- und/oder Gasverteilnetzes ist. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher erfüllt diese
Voraussetzungen.
Die Höhe der Beteiligung ist zwischen der
Mindestbeteiligung von 200.000 € und der Maximalbeteiligung von 3.934.822 Euro
(Festlegung aufgrund eines festen Verteilungsschlüssels) frei wählbar.
Die kommunale Beteiligungsgesellschaft
erhält bis zum 31. Dezember 2024 eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe
von 3,6 Prozent, bezogen auf den Ankaufspreis der erworbenen Anteile.
Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital
begrenzt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Anteile sind nicht frei
handelbar.
Flexibilität
und Mitgestaltung
Die Haltefrist der erworbenen Anteile
beträgt bei Eintritt zum 01.07.2021 mindestens 4 Jahre. Danach steht es der
Kommune frei alle fünf Jahre zu entscheiden, ob sie weiterhin an der BG
beteiligt bleibt oder die Beteiligung durch Kündigung beendet und ihren
Kommanditanteil an der BG zurückübereignet.
Aus der Beteiligung ergeben sich
umfangreiche Informations-, Kontroll-, Mitsprache- sowie Vermögensrechte in der
Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG.
Die kommunale Beteiligungsgesellschaft hat
darüber hinaus, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, ein Vorschlagsrecht
für die Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern in der Netze BW GmbH. Der
paritätisch besetzte Aufsichtsrat wurde von 16 Mitgliedern auf 20 Mitglieder
aufgestockt.
Sicherheit und Rechtmäßigkeit
Die Investition ist durch eine Regelung zur
nachträglichen Kaufpreisanpassung („Nachteilsausgleich“) gesichert.
„EnBW vernetzt“ wurde der
Landesenergiekartellbehörde BW (kartellrechtliche Prüfung) und den
Regierungspräsidien (kommunalrechtliche und kommunalwirtschaftliche Prüfung)
detailliert vorgestellt und mit diesen erörtert. Im Rahmen der jeweiligen
Behördenzuständigkeit gab es keine Einwände. Darüber hinaus waren sowohl der Gemeindetag
als auch Städtetag früh in das Vorhaben eingebunden.
Eine Beteiligung an Unternehmen ist für
Kommunen nur unter den Voraussetzungen der §§ 102 ff. GemO möglich. Das
Regierungspräsidium Freiburg hat stellvertretend für alle Regierungspräsidien
die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Beteiligung an der Netze BW GmbH vorgeprüft
und bestätigt, dass „EnBW vernetzt“ den gesetzlichen Vorgaben für kommunale
Beteiligungen entspricht.
Laufzeit/Kreditaufnahme
Die Laufzeit beträgt zunächst 4 Jahre und endet damit am 30.06.2025.
Die Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung erfolgt durch ein Darlehen in gleicher Höhe, welches am Ende der Laufzeit, also ebenfalls am 30.06.2025 zur Rückzahlung fällig wird.
Die Beteiligung kann – sofern diese nicht gekündigt wird – um weitere 5 Jahre verlängert werden. Für diesen Fall soll auch die Rückzahlung des Darlehens um 5 Jahre verschoben werden.
Die voraussichtlichen Erträge/Aufwendungen aus der Beteiligung stellen sich wie folgt dar:
Ausschüttung (3,6 %) 141.480
€
Zinsaufwand ca. (bei 0,4 %) 15.720 €
Steuern ca.
(voraussichtlich 15 %) 21.222
€
Saldo 104.538
€
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Der Reinertrag wird sich damit auf rund 104.000 € jährlich bzw. rund 416.000 € innerhalb des 4-Jahreszeitraums belaufen.
Im Jahr 2021 (Erwerb der Beteiligung zum 01.07.2021) ist mit einem Reinertrag in Höhe von rund 52.000 € zu rechnen. Die Auszahlung erfolgt erst im Jahr 2022, die Erträge/Aufwendungen sollen aber zeitanteilig abgegrenzt werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Infobroschüre
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb von Anteilen an der Netze BW GmbH
über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 3.930.000 € auf die Dauer von zunächst 4 Jahren (01.07.2021 – 30.06.2025) zu.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Beitrittsverein-
barung mit der „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von
3.930.000 € zur Finanzierung der Beteiligung zu. Die Rückzahlung des gesamten Darlehens erfolgt zum 30.06.2025, mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre.
Die Zinskonditionen werden sich auf rund 0,4 % belaufen.
Entsprechende Angebote liegen bereits vor.
Haushaltsvermerk
Im Haushalt 2021 ist der Erwerb einer
Beteiligung in Höhe von 4 Mio. Euro veranschlagt.
Gleichzeitig wurde eine Kreditermächtigung in
Höhe von 4 Mio. Euro für diesen Zweck veranschlagt und zwischenzeitig auch
genehmigt.
Die Kreditermächtigung 2021 insgesamt beläuft
sich auf 6,3 Mio. Euro.
Ebenso sind entsprechende Erträge und Aufwendungen für die Beteiligung im Haushaltsplan 2021 bereits berücksichtigt.