Sachverhalt

Sachverhaltsdarstellung siehe GR-Vorlage zur Sitzung am 16.06.2020.

 

Aufstellungsverfahren Fortschreibung Lärmaktionsplan der Gemeinde Ubstadt-Weiher:

Das Ingenieurbüro Modus Consult Dr. Frank Gericke GmbH wurde mit der Erstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Ubstadt-Weiher  vom Gemeinderat am 04.06.2019 beauftragt.

Auf der Grundlage der vom Land Baden-Württemberg bereitgestellten Daten der Lärmkartierung der 3. Runde, zusätzlicher Verkehrserhebungen im Hauptstraßennetz der Gemeinde, der Aufnahme bestehender Schallschutzanlagen, zulässiger Geschwindigkeiten, Steigungen sowie Straßenoberflächen, wurden vom Büro Modus Consult die erforderlichen Nachberechnungen durchgeführt, eine Betroffenheitsanalyse erstellt und die möglichen Lärmbrennpunkte/ Hot-Spot-Bereiche ermittelt. Konkrete Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Lärmminderung wurden erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt.

 

Präsentation der Kurzfassung des Lärmaktionsplans:

Die Kurzfassung des Lärmaktionsplans und die vom Ingenieurbüro Modus Consult erfassten Daten und Ergebnisse wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 16.06.2020 präsentiert und im Detail vorgestellt.

 

Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans und Bürgerbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung ist Teil der kommunalen Planungshoheit. Weder die Umgebungslärmrichtlinie, noch§ 47d BlmSchG machen abschließende Verfahrensvorgaben. Verbindlich ist allerdings die Beteiligung der Öffentlichkeit,§ 47 d Abs. 3. Eine detaillierte Vorgabe wie die Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen hat, ist jedoch im § 47 d Abs. 3 BImSchG nicht vorgegeben.

Es empfiehlt sich, den Verfahrensablauf der Lärmaktionsplanung an der Bauleitplanung zu orientieren.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans war - analog zu der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (09.10. bis 09.11.2020) und auf der Homepage der Gemeinde eingestellt worden. Dauer und Zeitpunkt der Offenlage wurden zuvor ortsüblich bekanntgemacht. Am 15.10.2020 erfolgte eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle in Stettfeld.

Die Behörden/Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung benachrichtigt und hatten - ebenso wie die Öffentlichkeit - die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen abzugeben (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB). Die Synopse mit Darstellung der Stellungnahmen der Fachbehörden und Bürger ist beigefügt. In der Sitzung werden die Stellen vorgestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Stellungnahmen wie vorgeschlagen abzuwägen und die vorgelegte Endfassung des Lärmaktionsplans zu beschließen.

 

Die Endfassung des Lärmaktionsplans sieht für Ubstadt-Weiher folgende kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vor: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowohl während des Tages als auch während der Nachtzeit auf Tempo 30 km/h in folgenden Bereichen:

 

1.    Ubstadt

-       Auf der B3 (Bruchsaler Straße) zwischen Hochstattweg (südl. Ortseingang und KVP Unteröwisheimer Straße) und in der Stettfelder Straße, Verlängerung des Tempolimits Tempo 30 zwischen Stettfelder Straße 39 und Karl-Walter-Straße (Lückenschluss).

 

2.    Weiher

-        Hauptstraße: zwischen Hauptstraße 165 (Friedhofsweg) und Hirschstraße;

-        Hauptstraße: zwischen Schulstraße und KVP Ubstadter Straße.

 

3.    Stettfeld

-        Am Katzbach (K3584): zwischen Am Katzbach 20 und Schönbornstraße;

-        Schönbornstraße (B3): zwischen Schönbornstraße 2 und Schönbornstraße 55 (Bahnübergang);

-        Zeuterner Straße (L552): zwischen Obere Mühlstraße und Zeuterner Straße 46 (= Verlängerung bestehendes Tempo 30).

 

4.    Zeutern

-        Unterdorfstraße (L552): zwischen Kallenbergerweg (Fußgängerquerung) und östlichem Ortsausgang auf Kapellenstraße, Höhe Haus-Nr. 91;

-        Besingstraße (K3586) ab L552 bis Teiler Besingstraße/Weiheräcker

 

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beantragen und sodann die Umsetzung der darin genehmigten Maßnahmen zu veranlassen.

 

Als mittel- bis langfristige Maßnahmen werden zusätzlich Fahrbahnsanierungen in den innerörtlichen Bereichen geplant.

<      B 3 zwischen Stettfeld Süd (Schönbornstraße 57, Höhe Bahnübergang) und Ubstadt Mitte (Stettfelder Straße, Weiherer Straße und Andreasplatz bis Bruchsaler Straße), geplant vom RP ab 2023.

<      K 3584 (Stettfeld, Am Katzbach) zwischen K 3575 und B 3, geplant vom Landkreis im Jahr 2022.

<      K 3524 (Weiher, Hauptstraße) zwischen Ubstadter Straße und In der Mulde, langfristige Maßnahme der Gemeinde.

<      K 3586 (Zeutern, Besingstraße / Weiheräcker) zwischen Kapellenstraße und Östringen, geplant vom Landkreis im Jahr 2022.

<      L 552 (Zeutern, Kapellenstraße): zwischen Kapellenstraße 33 und östlichem Ortseingang, geplant vom RP ohne Jahresangabe.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Aus der Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem. Viele Bürgerinnen und Bürger klagen über eine zu hohe Lärmbelastung in ihrem Wohnumfeld. Hohe Lärmimmissionen stellen nicht nur eine Belästigung dar, welche die Lebensqualität mindert, sondern können auch gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben. Daher ist es Ziel, die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und ruhige Gebiete vor einer zukünftigen Verlärmung zu schützen.

-     Synopse Beteiligungsverfahren

-     Endfassung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Ubstadt-Weiher

 

 

Beschlussvorschlag

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen werden wie vorgeschlagen unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen.

2.    Der Gemeinderat beschließt die Endfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans für die Gemeinde Ubstadt-Weiher.

3.    Die Verwaltung wird mit der Veranlassung der rechtlichen Verfahrensschritte zur Umsetzung der vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen zur Temporeduzierung beauftragt.

4.    Die Ausweisung ruhiger Gebiete wird derzeit zurückgestellt und steht nicht zur Entscheidung.

 

Haushaltsvermerk

Die Gemeinde ist im Bereich Hauptstraße Weiher als Baulastträger dieser Gemeindestraße kostenpflichtig. Die Aufwendungen für die Verkehrszeichen können aus dem laufenden Etat bestritten werden.