Sitzung: 28.04.2020 GR/004/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VÖ/027/2020
1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Viehtrieb“ im OT Ubstadt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
2. Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
3. Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.