Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Viehtrieb“ im OT Ubstadt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

2.    Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

3.    Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.