Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)    Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Anhörung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB untereinander und gegeneinander.

b)    Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB.

c)    Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB.