Sitzung: 24.09.2019 GR/009/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VÖ/137/2019
a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Anhörung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB untereinander und gegeneinander.
b) Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB.
c) Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB.