Sitzung: 24.09.2019 GR/009/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VÖ/142/2019
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Vereinsnutzung Weiher“ nach §2 Abs. 1 BauGB.
2. Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB.
3. Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB.