Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Vereinsnutzung Weiher“ nach §2 Abs. 1 BauGB.

2.    Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB.

3.    Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB.