Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, auf Grundlage dieser Planung, den Bauantrag einzureichen.

2.    Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 7 für alle Planungsbeteiligten (Architekt und Fachplaner).

3.    Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung folgender Leistungen:

- Containeranlage (Eigenleistung Gemeinde)

- Abbrucharbeiten und Schadstoffentsorgung

- Rohbauarbeiten

- Gerüstarbeiten

- TGA-Gewerke

- Dachabdichtungsarbeiten

- Fassadenarbeiten.

 

Hinweis: Die Arbeiten werden zum Großteil (80 % der Bauleistungen) europaweit ausgeschrieben.

 

4.    Der Gemeinderat stimmt der Finanzierung der Maßnahme, wie in der Gemeinderatssitzung vorgestellt, zu.