Sitzung: 19.03.2019 GR/003/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VÖ/047/2019
Der Gemeinderat
beschließt die Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit
wie folgt:
§ 3 Abs. 4 erhält
folgende Fassung:
Die Fraktionen des Gemeinderats erhalten für die sächlichen und personellen
Aufwendungen der Fraktionsarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro sowie einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro pro
Fraktionsmitglied, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen. Die tatsächlichen Aufwendungen sind bis zum 31.03. des
Folgejahres in einfacher Form nachzuweisen.