Sitzung: 22.01.2019 GR/001/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VÖ/014/2019
1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der frühzeitigen Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB untereinander und gegeneinander.
2. Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
3. Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.