Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 14 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – eine Veränderungssperre für einen Teil des Bebauungsplangebietes „Fleisch“ im OT Zeutern.
Der konkrete räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Lageplan in der Anlage dargestellt und entspricht dem Geltungsbereich der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Fleisch“ im OT Zeutern, der am 05.08.1999 genehmigt und am 26.08.1999 rechtsverbindlich wurde.