Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 14 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – jeweils in der
derzeit gültigen Fassung – eine Veränderungssperre für einen Teil des
Bebauungsplangebietes „Fleisch“ im OT Zeutern.
Der konkrete räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Lageplan
in der Anlage dargestellt und entspricht dem Geltungsbereich der Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplanes „Fleisch“ im OT Zeutern, der am 05.08.1999
genehmigt und am 26.08.1999 rechtsverbindlich wurde.