Sitzung: 30.05.2017 GR/006/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VÖ/080/2017
Beschluss
1. Die Erbschaft vom Juli 2015 (Annahme der Erbschaft durch den Gemeinderat
in der Sitzung am 21.07.2015), wird wie folgt verwendet:
- Zustiftung
Geldvermögen 114.500,00
€
- Zustiftung Grundvermögen 147.744,68 €
- Bestreitung von Aufwendungen im Rahmen der Annahme der
Erbschaft/Rundung 12.965,46 €
Erbschaft insgesamt 275.210,14
€
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2. Das Wohngebäude der Elisabeth-Veith-Stiftung soll ertragbringend
vermietet werden.
a)
Verwendung
der Mieterträge ab 2017
Die Mieterträge sind ab 2017 wie folgt zu verwenden:
Ø 1/3 der
Mieterträge für die Erfüllung der Aufgaben der Elisabeth-Veith-
Stiftung
Ø 2/3 der Mieterträge fließen einer zweckgebundenen Rücklage für
werterhaltende, wertverbessende Maßnahmen am Wohngebäude zu.
b)
Zuführung
zum Stiftungsvermögen 2016
Aus den Mitteln der Elisabeth-Veith-Stiftung werden 24.187,67 € dem Stiftungsvermögen (Wertsteigerung Wohngebäude) zugeführt.
3. Der Gemeinderat stellt das als Anlage 1 beigefügte Stiftungsvermögen zum
31.12.2015 wie folgt fest:
Ø „bereinigter“
Jahresüberschuss 14.449,58 €
Ø Vermögensgegenstände (Aktiva) 355.980,68 €
Ø Eigenkapital und Schulden (Passiva) 355.980,68 €
Ø Übertrag ins Stiftungsjahr 2016 163.883,92 €
Ø Zustiftungen/Stiftungsvermögen, 350.350,89 €
· davon Geldvermögen 122.000,00 €
· davon Grundvermögen 228.350,89 €
4. Der Gemeinderat stellt das als Anlage 2 beigefügte Stiftungsvermögen zum
31.12.2016 wie folgt fest
Ø „bereinigter“
Jahresüberschuss/-fehlbetrag - 20.288,19 €
Ø Vermögensgegenstände (Aktiva) 376.929,88 €
Ø Eigenkapital und Schulden (Passiva) 376.929,88 €
Ø Mittelvortrag 143.595,73 €
Ø Zustiftungen/Stiftungsvermögen, 374.538,56 €
· davon Geldvermögen 122.000,00 €
· davon Grundvermögen 252.538,56 €
5. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Neufassung der
Satzung der Elisabeth-Veith-Stiftung.