TOP Ö 3: Kurzparkzone Weiher

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zur Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen im Ortskern Weiher für die Dauer von einem Jahr vor den Anwesen Hauptstraße 79 bis 81 sowie gegenüberliegend vor den Anwesen 100 bis 104 zu. Die Parkdauer wird auf maximal zwei Stunden festgesetzt und gilt für den Zeitraum Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie an Samstagen von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.